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Kritiker bezweifeln Dr. Drostens Doktortitel

Kritiker bezweifeln Dr. Drostens Doktortitel

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Ein Videoausschnitt von Christian Drosten , der auf dem Weltgesundheitsgipfel in Berlin die Medien aufforderte, „Desinformation“ zu unterdrücken, ging kürzlich auf X viral. „Wir sollten nicht zulassen, dass irgendjemand mit einem akademischen Abschluss mitten in einer Pandemie über den Kern des Problems spricht“, sagte Drosten. Im Gegensatz zu solchen unzuverlässigen „Jedermann“ berief sich Drosten auf „Experten, die wirklich Experten sind“, „die qualifiziert sind, den aktuellen Wissensstand zusammenzufassen“: Wissenschaftler, die zu den „führenden Wissenschaftlern“ gehören.

Vermutlich würde sich Drosten in die letztgenannte Gruppe einordnen. Er ist schließlich kein Unbekannter. Er ist Leiter der Virologie an der renommierten Charité – Universitätsklinikum Berlin, das im Übrigen im Auftrag der Bundesregierung den jährlichen Weltgesundheitsgipfel ausrichtet und organisiert – und er war natürlich der Entwickler des berüchtigten, überempfindlichen Covid-19-PCR-Tests, der durch die Erkennung von Milliarden „asymptomatischer Fälle“ zur Entstehung der Covid-19-Pandemie beigetragen hat.

Doch wie viele außerhalb Deutschlands wissen, dass ernsthafte Zweifel an Drostens Qualifikationen und der Gültigkeit seines Doktortitels bestehen? Wie Thomas Maul auf Achse des Guten , einem der einflussreichsten alternativen Online-Medien Deutschlands, anmerkte, wird von ordentlichen Professoren (oder „W3-Professoren“) in Deutschland üblicherweise erwartet, dass sie eine Art „Super-Promotion“, die sogenannte Habilitation, absolviert haben. Es steht außer Frage, dass Drosten, obwohl er ordentlicher Professor ist, dies nicht getan hat.

Noch beunruhigender ist jedoch, dass Zweifel daran aufkommen, ob er überhaupt promoviert hat. Das Problem liegt darin, dass seine Dissertation von dem Zeitpunkt ihrer angeblichen Fertigstellung in den Jahren 2000, 2001, 2002 oder 2003 – je nach Quelle (sic!), beispielsweise in Deutschland, bis Mitte 2020 spurlos verschwunden war. Dann tauchten plötzlich Exemplare in Zweigstellen der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) auf, genau zu dem Zeitpunkt, als sich die Öffentlichkeit fragte, ob die Dissertation überhaupt existierte.

Wie auf dem Bild unten auf dem Deckblatt eines Exemplars in der DNB-Zweigstelle Leipzig zu sehen ist, weist die Signatur eindeutig darauf hin, dass das Dokument erstmals im Jahr 2020 in den Katalog aufgenommen wurde: dem Jahr, in dem Drosten sowohl als als auch international bekannt wurde Entwickler der Covid-19-PCR und wurde sozusagen zum quasi-offiziellen Corona-Orakel Deutschlands.

Ein graues Papier mit schwarzem TextBeschreibung automatisch generiert

Laut Corona Transition , einer Website, die Deutschlands Reaktion auf Covid-19 kritisierte und eine Schlüsselrolle in der Kontroverse spielte, wurde das Dokument erst im Juli in den Bestand der DNB aufgenommen. (Die ursprüngliche Website von Corona Transition ist nicht mehr online verfügbar, aber hier finden Sie einen Link zur Wayback Machine.)

Ein inzwischen entferntes Video mit dem Titel „Die Frage MUSS erlaubt sein. Wo ist die Dissertation?“ wurde Ende Juni auf YouTube gepostet. Siehe den folgenden Screenshot.

Eine Person, die in die Kamera schautBeschreibung automatisch generiert

Noch wichtiger ist wohl, dass Markus Kübacher, der Hauptakteur bei der Suche nach Drostens Dissertation, laut eigener Aussage bereits im April Nachforschungen dazu anstellte. (Siehe hier von Corona Transition via Wayback Machine.) Kübacher ist Chemiker und wirft Drosten wissenschaftlichen Betrug vor – und der Goethe-Universität Frankfurt, der Universität, die den Doktortitel verliehen hat, Beihilfe dazu.

Im Oktober 2020 veröffentlichte die Universität eine Stellungnahme , die die Kontroverse offenbar beilegen sollte und von deutschen Faktencheck-Organisationen pflichtbewusst nach dem Motto „Alles in Ordnung“ zitiert wurde. Doch wie Maul anmerkt, wirft die Stellungnahme der Universität tatsächlich mehr Fragen auf, als sie beantwortet.

In der Erklärung heißt es insbesondere, dass irgendwann im Laufe des Jahres 2020 das „einzige verbliebene Originalexemplar“ von Drostens Dissertation, das sich im Besitz der medizinischen Fakultät der Goethe-Universität befand, daraufhin untersucht wurde, ob es für die Nutzung in einer Bibliothek „geeignet“ sei, und dass dies nicht der Fall war.

Dies geschah angeblich „aus konservatorischen Gründen“. In einer früheren E-Mail, die Kübacher in einem Tweet vom Juli 2020 zitierte , erklärte ein Universitätssprecher jedoch genauer, dass keines der ursprünglich von Drosten eingereichten Exemplare (Anm.: im Plural) für Bibliotheken verwendet werden könne, da sie „Wasserschäden“ erlitten hätten: offenbar aufgrund von Überschwemmungen „in großen Teilen der Universitätsklinik vor einigen Jahren, von denen auch das Archiv des Doktoratsbüros betroffen war“.

Diese moderne, hochschulpädagogische Version von „Der Hund hat meine Hausaufgaben gefressen“ bekam eine etwas andere Wendung durch einen anderen Universitätsbeamten, der ihm, wie Kübacher berichtet, in einem Telefongespräch erzählte, dass es immer nur ein Exemplar im Besitz der Universität gegeben habe und Es war durch Wassertropfen aus einem undichten Rohr an der Decke des Kellers, in dem es aufbewahrt wurde, beschädigt worden!

Die im Sommer 2020 in den Zweigstellen der DNB aufgetauchten Exemplare sind also weder Exemplare, die sich im Besitz der Goethe-Universität befanden, noch Kopien eines solchen Exemplars. Vielmehr stellte Drosten der Universität laut deren Erklärung vom Oktober selbst ein weiteres, noch in seinem Besitz befindliches Exemplar zur Verfügung. Drostens persönliches Exemplar sowie weitere davon angefertigte Kopien wurden anschließend den Bibliotheken ausgehändigt.

Die Universität besteht darauf, dass Drostens Kopie mit der Kopie im Besitz der Universität identisch sei. Es ist jedoch unklar, woher dies angesichts des „Wasserschadens“ wissen konnte, der letztere angeblich für die Nutzung durch die Bibliothek unbrauchbar machte.

Darüber hinaus haben Kübacher und andere festgestellt, dass selbst wenn man annimmt, dass es sich bei dem im DNB-System verfügbaren Dokument tatsächlich um Drostens Dissertation handelt, es schwer nachvollziehbar ist, wie diese jemals als Doktorarbeit anerkannt werden konnte. Denn, wie die Goethe-Universität erklärt, basiert sie auf drei zuvor veröffentlichten Zeitschriftenartikeln, die allesamt von Drosten und mehreren anderen Autoren gemeinsam verfasst wurden . Einer dieser Autoren ist kein Geringerer als der Doktorvater Willi Kurt Roth. Roth ist sogar Erstautor eines der Artikel.

Wie unten ersichtlich, zitiert das Vorwort des DNB-Dokuments dieselben drei Artikel und weist darauf hin, dass sie „Auszüge“ aus der Dissertation enthalten. Dies bedeutet vermutlich, dass Teile der Artikel, obwohl in englischer Sprache veröffentlicht, und der vermeintlichen Dissertation inhaltlich identisch sind. Wie konnte die Dissertation dann als Nachweis eines eigenständigen wissenschaftlichen Beitrags anerkannt werden, wie er praktisch überall auf der Welt und auch in Deutschland gefordert wird, wie Kübacher betont hat?

Eine Seite eines BuchesBeschreibung automatisch generiert

Darüber hinaus enthält die Titelseite weitere Auffälligkeiten. Unter den Namen der Kommissionsmitglieder, darunter auch des Dissertationsleiters Roth, wird als Datum der Dissertationsverteidigung der 3. März 2003 angegeben. Doch wie aus dem Deckblatt oben hervorgeht, wurde der Text angeblich im Jahr 2001 fertiggestellt. 

Warum benötigte Drosten zwei Jahre – oder, laut der angeblichen Zeitangabe der Goethe-Universität Frankfurt, mindestens 15 Monate –, um seine Dissertation zu verteidigen? Laut der Universität sei auch dies kein Problem, sondern lediglich der außerordentlichen Qualität der Arbeit geschuldet, da eine dritte Meinung eingeholt werden musste, um das von den ersten beiden Gutachtern verliehene „summa cum laude“ zu bestätigen . Das Dokument umfasst jedoch nur 122 Seiten, der eigentliche Text höchstens 106. (Siehe Eintrag im DNB-Katalog hier .)

Schließlich haben Kübacher und andere Kritiker auf eine letzte Kuriosität am angeblichen Datum der Dissertationsverteidigung hingewiesen. Der 22. März 2003 war ein Samstag. Wer verteidigt an einem Wochenende seine Dissertation?


Tritt dem Gespräch bei


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Autorin

  • Robert Kogon ist das Pseudonym eines vielveröffentlichten Journalisten, der über europäische Angelegenheiten schreibt.

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