Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat kürzlich ihre Verletzung ihrer eigenen gesetzlichen Anforderungen verteidigt, indem sie der 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) im Mai diesen Jahres Änderungsentwürfe zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) zur Abstimmung vorgelegt hat. Damit wurde auf verschiedene Anliegen reagiert, die in Parlamenten und der Zivilgesellschaft geäußert wurden. Dies ist wichtig, weil (i) die WHO durch die Missachtung rechtlicher Anforderungen und die überstürzte Abstimmung die globale Gesundheit und Wirtschaft gefährdet und (ii) die WHO sich wie ein verzogenes Kind verhält, was darauf hindeutet, dass die Organisation ihrem Auftrag nicht mehr gewachsen ist.
Ein Ansturm ohne Grund
Seit über 18 Monaten laufen bei der WHO Verhandlungen über zwei Dokumente, die den Umgang mit Pandemien und Pandemiegefahren grundlegend verändern und die Koordination und Entscheidungsfindung bei der WHO zentralisieren sollen. Anfang Mai wurden die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV ) von 2005 und ein neues Pandemieabkommen noch von der Arbeitsgruppe für Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (WGIHR) bzw. dem Zwischenstaatlichen Verhandlungsgremium (INB) verhandelt. Obwohl die WHO nachweislich ihre Erkenntnisse zur Häufigkeit natürlicher Ausbrüche und zum Pandemierisiko, die in den letzten ein bis zwei Jahrzehnten rückläufig waren, grob falsch dargestellt hat, werden diese Verhandlungen mit ungewöhnlicher Dringlichkeit fortgesetzt.
Da der Covid-19-Ausbruch wahrscheinlich auf unnatürliche Mittel zurückzuführen ist (Funktionsgewinnforschung ) und eine Überprüfung der Wirksamkeit der neuartigen und stark störenden Reaktion durch die WHO erst im Jahr 2030 erfolgen wird , verfolgen die nationalen Verhandlungsteams und die WHO dennoch weiterhin das Paradigma der Massenüberwachung, gefolgt von Massenimpfungen mit Impfstoffen, die keiner normalen klinischen Prüfung unterzogen werden.
Dies ist aus Sicht der öffentlichen Gesundheit eindeutig unangemessen, doch gerade deshalb erscheint es umso befremdlicher, dass die WHO gegen ihre eigenen rechtlichen Vorgaben verstößt, indem sie bereits in drei Wochen über diese Punkte abstimmen will. Die WHO plant weiterhin, dass ihre Mitgliedstaaten im Rahmen der vorläufigen Tagesordnung der 77. Weltgesundheitsversammlung ohne Referenzdokumente darüber abstimmen.
Diese geplante Abstimmung verstößt gegen Artikel 55 Absatz 2 der geltenden Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV ) , der Folgendes vorsieht:
Artikel 55 Änderungen
1. Änderungen dieser Verordnung können von jedem Vertragsstaat oder vom Generaldirektor vorgeschlagen werden. Solche Änderungsvorschläge werden der Gesundheitsversammlung zur Prüfung vorgelegt.
2. Der Wortlaut jeder vorgeschlagenen Änderung wird allen Vertragsstaaten vom Generaldirektor mindestens vier Monate vor der Gesundheitsversammlung mitgeteilt, bei der sie zur Prüfung vorgeschlagen wird.
Politiker, Wissenschaftler, Bürgerinitiativen und die Zivilgesellschaft äußerten Bedenken hinsichtlich dieser ungewöhnlichen Situation. Ein kürzlich veröffentlichter offener Brief, in dem die WHO und ihre Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die geplante Annahme beider Texte zu stoppen, erhielt über 13,000 Unterschriften von Bürgern aus verschiedenen Ländern. Ein europäisches Parlament stimmte für eine Verschiebung der Abstimmungen auf der Weltgesundheitsversammlung (WHA) und die Achtung des rechtlichen Verfahrens (schließlich ist es nur vernünftig, ein rechtlich bindendes und komplexes Abkommen vor der Unterzeichnung gründlich zu prüfen). Alle 49 republikanischen Senatoren unterzeichneten am 1. Mai einen eindringlichen Brief, in dem sie Präsident Biden aufforderten, die amerikanische Unterstützung für beide Textentwürfe zurückzuziehen, und auf den Verstoß gegen Artikel 55 Absatz 2 hinwiesen.
Möglicherweise als Reaktion auf die verschiedenen geäußerten Bedenken hat das IHR-Sekretariat kürzlich seinen Online-Fragen-und-Antworten-Bereich aktualisiert und dabei eine recht fantasievolle Behauptung aufgestellt, dass die WHO die Anforderungen von Artikel 55(2) erfüllt habe, wie folgt:
Um der Anforderung von Artikel 55 Absatz 2 nachzukommen, verteilte das WHO-Sekretariat alle Vorschläge für Änderungen der IGV am 16. November 2022, etwa 17 Monate vor der 27. Weltgesundheitsversammlung, die am 2024. Mai XNUMX beginnt und bei der sie vorgeschlagen werden Rücksichtnahme.
Darüber hinaus behauptete das IHR-Sekretariat sogar, es habe die technischen Anforderungen gemäß Art. 55(2) IHR übertroffen, indem es „ alle vorgeschlagenen Änderungen an diesen [308] Änderungen, die von der WGIHR-Erstellungsgruppe erarbeitet wurden, nach jedem WGIHR-Treffen allen 196 Vertragsstaaten mitgeteilt “ habe.
Eine sachliche Darstellung der relevanten WHO-Dokumente zeigt jedoch leicht, dass diese Behauptungen fehlerhaft sind. Die vor über 17 Monaten vorgelegten Änderungen existieren im Großen und Ganzen nicht mehr. Auch die nach jeder Verhandlungsrunde erzielten Änderungen wurden weitgehend geändert, ersetzt oder gestrichen. Die aktuellen Änderungen sind das Ergebnis monatelanger Überarbeitung, Verhandlungen und Umformulierungen, um die Bedeutung auf Geheiß der Vertragsstaaten zu ändern.
Die Behauptung, dass der Wortlaut nicht mehr existiert und nicht mehr zur Abstimmung gelangt, erfüllt die Anforderungen an die Mitgliedstaaten, einen Text vor einer Abstimmung zu überprüfen, ignoriert den Text, an den sie tatsächlich gebunden sind, und stellt die Ernsthaftigkeit des gesamten WGIHR-Prozesses in Frage. Es ist besonders bedauerlich und zutiefst besorgniserregend zu sehen, dass eine globale Organisation wie die WHO mit einer solchen Respektlosigkeit gegenüber den Menschen handelt, denen sie eigentlich dienen soll, und vielleicht viel über die Probleme aussagt, mit denen die globale öffentliche Gesundheit derzeit konfrontiert ist.
Die WHO hat die gezielten Änderungen im Rahmen ihrer Verpflichtung aus der Entscheidung WHA 75(9) und der Entscheidung A/WGIHR/1/5 verteilt
Tatsächlich erfüllte die WHO mit der Veröffentlichung des Pakets von 308 gezielten Änderungen am 16. November 2022 lediglich ihre Verpflichtung aus einem Beschluss der 75. Weltgesundheitsversammlung – Beschluss WHA 75(9) Absatz 2 Buchstabe c) – der im Mai 2022 verabschiedet wurde.
Die 75. Weltgesundheitsversammlung (…) hat beschlossen (…):
(2) im Hinblick auf gezielte Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005):
(c) Änderungsvorschläge aufzufordern, die bis zum 30. September 2022 eingereicht werden sollen, wobei alle Änderungsvorschläge vom Generaldirektor unverzüglich allen Vertragsstaaten mitgeteilt werden;
Mit diesem Beschluss wurden die Staaten aufgefordert, ihre Änderungsvorschläge bis zum 30. September 2022 einzureichen. Die Zusammenstellung der Verbalnotes (offizielle Mitteilungen zwischen einer internationalen Organisation und der Ständigen Vertretung eines Staates) wurde online in den Originalsprachen und in englischer Sprache unter dem Titel „Vorgeschlagene Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) gemäß Beschluss WHA75(9) (2022)“ veröffentlicht. Auf den Titelseiten war vermerkt, dass diese Dokumente gemäß einem Beschluss der Weltgesundheitsorganisation (WGIHR) auf ihrer ersten Sitzung am 14. und 15. November 2022 veröffentlicht wurden, wie im Dokument A/WGIHR/1/5 berichtet.
3. (a) Das Sekretariat veröffentlicht die von den Mitgliedstaaten eingereichten Änderungsvorschläge online, sofern die einreichenden Mitgliedstaaten nichts anderes mitteilen; Darüber hinaus veröffentlicht das Sekretariat auch online eine Artikel-für-Artikel-Zusammenstellung der vorgeschlagenen Änderungen, wie von den einreichenden Mitgliedstaaten genehmigt, in den sechs Amtssprachen, ohne dass die Vorschläge den Mitgliedstaaten, die sie vorschlagen, zugeschrieben werden.
Das WGIHR ging über das 65. WHA hinaus und erläuterte detailliert die Art und Weise der Kommunikation gezielter Änderungsanträge – online und in einer Zusammenstellung in allen sechs Amtssprachen. Daher war die Online-Veröffentlichung der Zusammenstellung der Änderungen durch die WHO einen Tag später das Ergebnis dieser Entscheidungen und nicht der Anwendung von Artikel 55 Absatz 2 IHR.
Die ursprüngliche Absicht, Artikel 55 Absatz 2 IHR zu respektieren, wurde seltsamerweise verworfen
Darüber hinaus wurde in mehreren Schlüsseldokumenten darauf hingewiesen, dass sich die gesamte WHO, das WGIHR und das IHR-Überprüfungskomitee (ein gemäß Artikel 47 IHR eingesetztes Expertengremium zur Überprüfung der Ergebnisse des WGIHR) zu Beginn dieses Prozesses darüber im Klaren waren Anforderungen des Artikels 55 Absatz 2 erfüllt und beabsichtigt hatte, diese zu respektieren.
Bereits im Oktober 2022, bei ihrer ersten Sitzung am 14. und 15. Oktober 2022, verabschiedete die WGIHR ihre Arbeitsmethode ( Dokument A/WGIHR/1/4 ), in der sie ihre eigenen Berichts- und Zeitvorgaben festlegte:
Gemäß der Entscheidung WHA75(9) wird die Arbeitsgruppe gemäß Artikel 55 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) ein Paket gezielter Änderungen zur Prüfung durch die XNUMX. Weltgesundheitsversammlung vorschlagen.
(Abs. 6)
Unabhängig davon legten die Statuten des IHR-Überprüfungsausschusses auch klar fest, dass die WGIHR das endgültige Änderungspaket bis Januar 2024 vorlegen sollte, was den Staaten vier Monate Zeit gegeben hätte, es vor der 77. WHA im Mai 2024 zu prüfen.
15. Dezember 2023: Der Überprüfungsausschuss bleibt im Jahr 2023 „ruhend“ und wird im Dezember 2023 erneut zusammentreten, um das vom WGIHR vereinbarte Änderungspaket zu überprüfen und der Generaldirektion seine endgültigen technischen Empfehlungen vor Mitte Januar vorzulegen 2024.
Januar 2024: Das WGIHR legt sein endgültiges Paket mit Änderungsvorschlägen der Generaldirektion vor, die diese gemäß Artikel 55.2 allen Vertragsstaaten zur Prüfung durch die XNUMX. Weltgesundheitsversammlung übermittelt.
Die Aufgabenbeschreibung bezieht sich somit zweifellos auf das endgültige Paket der vorgeschlagenen Änderungen; das heißt, auf die vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften in ihrer endgültigen Fassung, in der sie von der Weltgesundheitsversammlung geprüft werden sollten.
Diese Dokumente belegen, dass das zur Prüfung und Abstimmung bereitliegende „Änderungspaket“ den endgültigen Text aller vorgeschlagenen Änderungen darstellen sollte, zu deren Ausarbeitung die WGIHR beauftragt war. Als Aufsichtsorganisation, die sowohl die WGIHR als auch den IHR-Überprüfungsausschuss berät und unterstützt, ist die WHO verpflichtet, diese zur Einhaltung der Regeln, Verfahren, Fristen und Mandate anzuhalten. Die Verhandlungen innerhalb der WGIHR dauern jedoch weniger als einen Monat vor der Abstimmung an; der neueste Entwurf wurde am 16. April veröffentlicht. Sollte die WHO der WHA Ende Mai weiterhin empfehlen, gegen rechtliche Vorgaben zu verstoßen, wäre ein Vertrauensbruch gegenüber den Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit unvermeidlich. Die WHO würde ihre internen Prozesse ad absurdum führen.
Appell an die WHO und 196 Vertragsstaaten der IGV, Artikel 55 Absatz 2 zu respektieren
Derzeit gibt es keine zunehmende Häufigkeit natürlicher Ausbrüche oder Pandemien und die Belastung durch natürliche Ausbrüche ist im Vergleich zu anderen Krankheitsbelastungen gering. Viele der in den Pandemiedokumenten vorgeschlagenen Interventionen – Abriegelungen, Massenimpfungen und weit verbreitete „gesamtstaatliche, gesamtgesellschaftliche“ wirtschaftliche Störungen und die Aufhebung von Menschenrechten als Reaktion auf Krankheiten mit geringer Belastung oder bloße Bedrohungen – haben dies nicht getan sich als vorteilhaft erwiesen. Offensichtliche Interessenkonflikte, die die Vereinbarungen beeinträchtigen, wobei Unternehmenssponsoren der WHO zu denjenigen gehören, die von dem vorgeschlagenen Ansatz profitieren werden, wurden nicht behandelt. Es besteht eindeutig die Gefahr, dass die Umleitung von Ressourcen die allgemeine Gesundheit beeinträchtigt.
„ Nemo est supra leges “ – Niemand steht über dem Gesetz. Auf diesem Grundsatz gründen sich unsere Gesellschaften. Führungskräfte und Entscheidungsträger müssen die Einhaltung des Gesetzes sichtbar machen. Falsche, in böser Absicht erhobene Behauptungen schädigen das Vertrauen der Öffentlichkeit.
Eine vernünftige Entscheidung wäre in diesem Fall, eine neue Frist, beispielsweise Ende Mai, für einen neuen viermonatigen Überprüfungszeitraum festzulegen. Nichts hindert die WHO daran, später in diesem Jahr eine außerordentliche Sitzung der WHA einzuberufen, um über ein solches endgültiges Paket abzustimmen, falls es zustande kommt. Was könnte diese Eile und diese Missachtung des Verstoßes gegen Artikel 4 Absatz 55 IHR erklären? Warum hält es die WHO für angemessen, dass ihren Mitgliedstaaten keine gesetzlich vorgeschriebene Zeit für die Prüfung von Dokumenten eingeräumt wird, die für sie bindend sein sollen?
Tritt dem Gespräch bei
Veröffentlicht unter a Creative Commons Namensnennung 4.0 Internationale Lizenz
Für Nachdrucke setzen Sie bitte den kanonischen Link wieder auf das Original zurück Brownstone Institute Artikel und Autor.








