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Trump erlässt Executive Order zu Gain-of-Function-Studien

Trump erlässt Executive Order zu Gain-of-Function-Studien

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Hier ist die EO: https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/2025/05/improving-the-safety-and-security-of-biological-research/

Nic Hulscher hat es hervorragend besprochen hierHier ist die Reihenfolge. Ich habe die Bereiche, die ich besprechen werde, fett markiert.

Aufgrund der mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika verliehenen Autorität wird hiermit angeordnet:

Abschnitt 1. Zweck. Gefährliche Gain-of-Function-Forschung an biologischen Wirkstoffen und Krankheitserregern kann das Leben amerikanischer Bürger erheblich gefährden. Ungebremst können die Folgen hohe Sterblichkeitsraten, eine Beeinträchtigung des öffentlichen Gesundheitssystems, die Zerstörung amerikanischer Lebensgrundlagen sowie eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen und nationalen Sicherheit sein.
Die Biden-Regierung ließ gefährliche Gain-of-Function-Forschung in den USA zu, ohne dass die Kontrolle darüber ausreichend war. Über die National Institutes of Health genehmigte sie zudem aktiv die staatliche Förderung biowissenschaftlicher Forschung in China und anderen Ländern, in denen die US-amerikanische Aufsicht nur begrenzt vorhanden ist oder die Einhaltung der Biosicherheitsvorschriften gerechtfertigt ist. 
Wird dieser Leichtsinn nicht angegangen, kann er dazu führen, dass die Forschung zu Krankheitserregern (und potenziellen Krankheitserregern) in Umgebungen ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen explodiert, selbst nachdem COVID-19 die Risiken solcher Praktiken offengelegt hat.

Abs. 2. Richtlinie. Die Politik der Vereinigten Staaten besteht darin, sicherzustellen, dass die von der Regierung finanzierte Forschung den amerikanischen Bürgern zugute kommt, ohne die Sicherheit, Stärke oder den Wohlstand unseres Landes zu gefährden. Meine Regierung wird ein Gleichgewicht zwischen der Verhinderung katastrophaler Folgen und der Aufrechterhaltung der Bereitschaft gegen biologische Bedrohungen herstellen und eine weltweite Führungsrolle in den Bereichen Biotechnologie, biologische Gegenmaßnahmen, Biosicherheit und Gesundheitsforschung übernehmen.

Abschnitt 3. Stoppen Sie gefährliche Gain-of-Function-Forschung. (a) Der Direktor des Office of Science and Technology Policy (OSTP) soll in Abstimmung mit dem Direktor des Office of Management and Budget und dem Assistenten des Präsidenten für nationale Sicherheitsangelegenheiten (APNSA) sowie in Absprache mit dem Minister für Gesundheit und Soziale Dienste und den Leitern anderer relevanter Exekutivministerien und -behörden (Agenturen), die vom Direktor des OSTP benannt wurden, Richtlinien für die Leiter der relevanten Behörden erlassen, soweit dies mit den Bedingungen der Finanzierung vereinbar ist, um unverzüglich:
(I) Beenden Sie die staatliche Finanzierung gefährlicher Gain-of-Function-Forschung, die von ausländischen Unternehmen in Problemländern durchgeführt wird (z. B. China) gemäß 42 USC 6627(c) oder in anderen Ländern, in denen keine ausreichende Aufsicht besteht, um sicherzustellen, dass die Länder die Aufsichtsstandards und -richtlinien der Vereinigten Staaten einhalten; und
(Ii) Beendigung der Bundesfinanzierung anderer biowissenschaftlicher Forschung, die in Problemländern oder im Ausland stattfindet, in denen es keine ausreichende Aufsicht gibt um sicherzustellen, dass die Länder die Aufsichtsstandards und -richtlinien der Vereinigten Staaten einhalten und nach Feststellung der Leiter der jeweiligen Behörden eine begründete Bedrohung für die öffentliche Gesundheit, die öffentliche Sicherheit und die wirtschaftliche oder nationale Sicherheit darstellen könnten.
(B) Der Direktor des OSTP, in Abstimmung mit dem Direktor des Office of Management and Budget und der APNSA sowie in Absprache mit dem Minister für Gesundheit und Soziale Dienste und den Leitern anderer relevanter Behörden, soll Leitlinien für den Minister für Gesundheit und Soziale Dienste und die Leiter anderer relevanter Behörden in Bezug auf die Aussetzung staatlich finanzierter gefährlicher Gain-of-Function-Forschung festlegen, gemäß den Bedingungen der entsprechenden Forschungsfinanzierung, mindestens bis zum Abschluss der in Abschnitt 4(a) dieser Anordnung geforderten Richtlinie. Die Leiter der Agenturen melden jede Ausnahme von einer Aussetzung dem Direktor des OSTP zur Überprüfung in Absprache mit der APNSA und den Leitern der entsprechenden Agenturen.

Abschnitt 4. Sichern Sie zukünftige Forschung durch vernünftige Rahmenbedingungen. (a) Innerhalb 120 Tage Ab dem Datum dieser Anordnung wird der Direktor des OSTP gemäß 42 USC 6627 und in Abstimmung mit der APNSA und den Leitern der relevanten Behörden überarbeiten oder ersetzen Sie die 2024 „Politik der US-Regierung zur Überwachung der Forschung zu besorgniserregenden Dual-Use-Erregern und Krankheitserregern mit erhöhtem Pandemiepotenzial" Zu:
(i) Stärkung der unabhängigen Top-down-Aufsicht; Erhöhung der Rechenschaftspflicht durch Durchsetzung, Audits und verbesserte öffentliche Transparenz; und klare Definition des Umfangs der abgedeckten Forschung
 Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Vereinigten Staaten in den Bereichen Biotechnologie, biologische Gegenmaßnahmen und Gesundheitsforschung weltweit führend bleiben.
(ii) einschließen Durchsetzungsmechanismen, einschließlich der in Abschnitt 7 dieser Anordnung beschriebenen, in Bundesfinanzierungsvereinbarungen aufzunehmen, um die Einhaltung aller Bundesrichtlinien für gefährliche Gain-of-Function-Forschung sicherzustellen; und
(iii) eine Überprüfung und Überarbeitung mindestens alle vier Jahre oder nach Bedarf vorsehen.

(B) Innerhalb 90 Tage des Datums dieser Bestellung, der Direktor des OSTP, in Abstimmung mit der APNSA und den Leitern der zuständigen Behörden, soll die 2024 überarbeiten oder ersetzen “Rahmen für das Screening der Nukleinsäuresynthese"  (Rahmenwerk), um sicherzustellen, dass ein vernünftiger Ansatz verfolgt wird und Anbieter synthetischer Nukleinsäuresequenzen effektiv ermutigt werden, umfassende, skalierbare und überprüfbare Screening-Mechanismen für die Beschaffung synthetischer Nukleinsäuren zu implementieren, um das Missbrauchsrisiko zu minimieren. Die Leiter aller Agenturen, die die biowissenschaftliche Forschung fördern, sollen sicherstellen, dass die Beschaffung synthetischer Nukleinsäuren über Anbieter oder Hersteller erfolgt, die sich an das aktualisierte Rahmenwerk halten. Um die Einhaltung zu gewährleisten, soll das aktualisierte Rahmenwerk die in Abschnitt 7 dieser Verordnung beschriebenen Durchsetzungsmechanismen enthalten. Das Rahmenwerk soll mindestens alle vier Jahre oder gegebenenfalls überprüft und überarbeitet werden.

Sek. 5. Verwalten Sie Risiken im Zusammenhang mit nicht staatlich finanzierter Forschung. Innerhalb 180 Tage Ab dem Datum dieser Anordnung wird der Direktor des OSTP in Abstimmung mit dem Direktor des Office of Management and Budget, der APNSA, dem Assistenten des Präsidenten für Innenpolitik und den Leitern anderer relevanter Behörden Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur Steuerung, Begrenzung und Verfolgung gefährlicher Gain-of-Function-Forschung in den gesamten Vereinigten Staaten, die ohne staatliche Finanzierung stattfindet, sowie anderer biowissenschaftlicher Forschung, die erhebliche gesellschaftliche Folgen haben könnte. Diese Strategie umfasst Maßnahmen zur Erzielung eines umfassenden, skalierbaren und überprüfbaren Nukleinsäuresynthese-Screenings in nicht staatlich finanzierten Einrichtungen. Etwaige Kompetenzlücken zur Erreichung der Ziele dieser Strategie werden in einem Gesetzesvorschlag behoben, der dem Präsidenten über den Direktor des OSTP und die APNSA innerhalb von 180 Tagen nach Erlass dieser Anordnung zu übermitteln ist.

Abschnitt 6. Erhöhung der Rechenschaftspflicht und öffentlichen Transparenz bei gefährlicher Gain-of-Function-Forschung. Der Direktor des OSTP stellt in Abstimmung mit der APNSA und den Leitern der zuständigen Behörden sicher, dass die in Abschnitt 4(a) dieser Verordnung geforderte überarbeitete Richtlinie einen Mechanismus enthält, der Forschungseinrichtungen, die Bundesmittel erhalten, müssen gefährliche Gain-of-Function-Forschung meldenund soweit gesetzlich zulässig, Forschung einschließen, die durch nicht-bundesstaatliche Finanzierungsmechanismen unterstützt wirdDer Meldemechanismus soll eine öffentlich zugängliche Informationsquelle über Forschungsprogramme und -preise gemäß diesem Abschnitt bereitstellen, einschließlich, soweit gesetzlich zulässig, derjenigen, die gemäß den Abschnitten 3(a) und 3(b) dieser Verordnung gestoppt oder ausgesetzt wurden, sowie aller zukünftigen Programme und Preise, die unter die aktualisierte Richtlinie gemäß Abschnitt 4(a) dieser Verordnung fallen. Diese Berichterstattung soll so erfolgen, dass weder die nationale Sicherheit noch die berechtigten geistigen Eigentumsinteressen der betreffenden Institutionen gefährdet werden.

Sek. 7. Zukünftige DurchsetzungsbedingungenDer Minister für Gesundheit und Soziale Dienste und die Leiter anderer relevanter Behörden müssen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften in jeden Forschungsvertrag oder jede Zuschussvergabe im Bereich der Biowissenschaften Folgendes aufnehmen:
(a) eine Klausel, die den Vertragspartner oder Zuschussempfänger verpflichtet, zuzustimmen, dass seine Einhaltung der Bedingungen dieser Anordnung und aller anwendbaren, von der Vertrags- oder Zuschuss gewährenden Behörde erlassenen Vorschriften in jeder Hinsicht für die Zahlungsentscheidungen der Regierung im Sinne von 31 USC 3729(b)(4) von Bedeutung ist;
(b) eine Klausel, die von der Gegenpartei oder dem Empfänger die Bestätigung verlangt, dass sie keine gefährliche Gain-of-Function-Forschung oder sonstige biowissenschaftliche Forschung im Ausland betreibt, daran teilnimmt oder diese finanziert, die erhebliche gesellschaftliche Folgen haben oder unnötige Risiken für die nationale Sicherheit mit sich bringen könnte, und die nicht mit dieser Anordnung und den darin angeordneten Richtlinien vereinbar ist;
(c) eine Bestimmung, die besagt, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Anordnung oder gegen geltende Vorschriften, die von der Vertrags- oder Zuschussagentur erlassen wurden, durch einen Zuschussempfänger als Verstoß gegen diese Bestimmung durch den Arbeitgeber oder die Institution des Empfängers angesehen werden kann; und 
(d) eine Klausel, die besagt, dass Zuschussempfängern, Arbeitgebern oder Institutionen, die gegen die Bestimmungen dieser Anordnung oder gegen geltende, von der Vertrags- oder Zuschussbehörde erlassene Vorschriften verstoßen, die laufende Bundesfinanzierung sofort entzogen werden kann und dass ihnen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren der Bezug von Bundeszuschüssen für Biowissenschaften durch das Gesundheitsministerium und andere einschlägige Behörden verweigert werden kann.

Sek. 8. DefinitionenFür die Zwecke dieser Verordnung gilt:
„Gefährliche Gain-of-Function-Forschung“ bezeichnet die wissenschaftliche Forschung an einem Infektionserreger oder Toxin, das das Potenzial hat, Krankheiten zu verursachen, indem es seine Pathogenität erhöht oder seine Übertragbarkeit steigert. Geschützt sind Forschungsaktivitäten, die erhebliche gesellschaftliche Folgen haben könnten und eines oder mehrere der folgenden Ergebnisse anstreben oder erreichen:
a) die schädlichen Folgen des Wirkstoffs oder Toxins zu verstärken;
(b) Störung einer positiven Immunreaktion oder der Wirksamkeit einer Immunisierung gegen den Erreger oder das Toxin;
c) dem Erreger oder Toxin Resistenz gegen klinisch oder landwirtschaftlich nützliche prophylaktische oder therapeutische Maßnahmen gegen diesen Erreger oder dieses Toxin zu verleihen oder es ihnen zu ermöglichen, Nachweismethoden zu entgehen;
(d) Erhöhung der Stabilität, Übertragbarkeit oder Verbreitungsfähigkeit des Erregers oder Toxins;
(e) Veränderung des Wirtsspektrums oder des Tropismus des Agens oder Toxins;
f) Erhöhung der Anfälligkeit einer menschlichen Wirtspopulation gegenüber dem Agens oder Toxin; oder
(g) Erzeugung oder Rekonstitution eines ausgerotteten oder nicht mehr existierenden Erregers oder Toxins.

Trocken. 9. Allgemeine Bestimmungen. (a) Nichts in dieser Anordnung darf so ausgelegt werden, dass es Folgendes beeinträchtigt oder anderweitig beeinträchtigt:
i) die einer Exekutivbehörde oder -agentur oder deren Leiter durch Gesetz verliehene Vollmacht; oder
(ii) die Aufgaben des Direktors des Büros für Verwaltung und Haushalt in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsvorschläge.
(b) Diese Anordnung wird im Einklang mit geltendem Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln umgesetzt.
(c) Mit dieser Anordnung sollen keine materiellen oder verfahrensrechtlichen Rechte oder Vorteile geschaffen werden, die von einer Partei gegenüber den Vereinigten Staaten, ihren Ministerien, Agenturen oder Körperschaften, ihren Beamten, Mitarbeitern oder Vertretern oder einer anderen Person gesetzlich oder nach Billigkeit durchsetzbar sind.
(d) Das Ministerium für Gesundheit und Soziale Dienste stellt die Mittel für die Veröffentlichung dieser Verordnung im Federal Register.

DONALD TRUMP J.


DAS WEISSE HAUS,
Mai 5, 2025.

Diese sehr lange EO besteht aus neun Abschnitten, die ich der Reihe nach besprechen werde.

Abschnitt 2 besagt, dass es US-Politik ist, Bundesmittel nicht so zu verwenden, dass sie den Amerikanern schaden könnten. Es ist gut, dies klarzustellen, da es weitreichende Folgen hat.

Abschnitt 3: Die USA werden potenziell gefährliche Forschung in anderen Ländern nicht finanzieren, es sei denn, wir können sie überwachen und garantieren, dass sie unbedenklich ist. Wir werden außerdem Richtlinien für die Einstellung gefährlicher Forschung in den USA erarbeiten.

Abschnitt 4 besagt, dass wir die bestehenden Richtlinien zur Dual-Use-Forschung überarbeiten und Aufsicht, Rechenschaftspflicht und Durchsetzung einführen werden. Dies ist wichtig, da Wissenschaftler die Definition der Gain-of-Function-Forschung erweitert haben. Dies wird von manchen als fehlgeleiteter Versuch angesehen, ein Verbot der gesamten GOF-Forschung zu verhindern und die Regulierung zu erschweren. Diese EO (siehe unten) definiert die potenziell gefährliche Forschung gut, gibt den Bundesbehörden aber mehrere Monate Zeit, die Formulierungen korrekt zu formulieren, mit der wissenschaftlichen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten und mögliche Schlupflöcher zu schließen.

Eine begrenzte Anzahl von Unternehmen verkauft Nukleotidsequenzen, die zur Herstellung von Biowaffen verwendet werden können. Dieser Abschnitt besagt, dass solche Verkäufe überwacht werden.

Abschnitt 5 enthält etwas Neues und Wichtiges: Wir werden einen Weg finden, riskante Forschung in den USA zu identifizieren und zu regulieren, auch ohne staatliche Finanzierung.

Abschnitt 6 verpflichtet Forschungsinstitute, Universitäten usw., riskante Forschung der Bundesregierung zu melden, was hervorragend ist.

In Abschnitt 7 heißt es, dass wir die Strafen für Verstöße in Life-Science-Verträgen künftig sehr deutlich festlegen werden, was die Durchsetzung erheblich erleichtern wird.

Abschnitt 8 enthält eine gute Liste von Eigenschaften, die die Arten von Forschung definieren, die verboten werden sollten.

Ich glaube, dies ist ein hervorragender Anfang, um die Bedrohung durch im Labor erzeugte Pandemien ernst zu nehmen. Offensichtlich brauchen wir ein weltweites Verbot und eine weltweite Durchsetzung. Die Biowaffenkonvention (BWÜ) könnte gestärkt werden, um diesem Bedarf gerecht zu werden. Mittlerweile sind 183 Staaten der BWÜ und 193 Staaten den Vereinten Nationen beigetreten. 

Israel ist zwar keine Vertragspartei, muss aber eine werden und sich bereit erklären, die für die Wirksamkeit des Vertrags erforderlichen Maßnahmen, wie z. B. Kontrollinspektionen, einzuhalten, wenn dieser Plan funktionieren soll. Trumps EO könnte die Grundlage für einen echten Pandemievertrag sein, nicht für den falschen Pandemievertrag, der Pandemien verhindern sollte, sondern nur dazu diente, sie zu fördern; ungetestete, haftungsfreie Impfstoffe in kürzester Zeit bereitzustellen und der WHO außerordentliche Befugnisse zur Verwaltung der globalen öffentlichen Gesundheit zu erteilen.

Offenlegung: Ich habe mit anderen zusammengearbeitet, um Vorschläge für eine EO zum Verbot von GOF zu erarbeiten. Das sieht ganz anders aus als meine Vorschläge, die nicht in juristischer Sprache verfasst waren, aber es erfüllt seinen Zweck. Ich bin begeistert vom Ergebnis!

Wiederveröffentlicht von der Autorin Substack


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Autor

  • Dr. Meryl Nass, MD, ist Fachärztin für Innere Medizin in Ellsworth, ME, und verfügt über mehr als 42 Jahre Erfahrung im medizinischen Bereich. 1980 schloss sie ihr Studium an der University of Mississippi School of Medicine ab.

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