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Gibt es Hoffnung auf internationale Rechtsstaatlichkeit?

Gibt es Hoffnung auf internationale Rechtsstaatlichkeit?

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Diese Woche setzt die Arbeitsgruppe für die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (WGIHR) ihre achte Verhandlungsrunde am 16. und 17. Mai fort. Diese findet nur zehn Tage vor der 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) am 27. Mai statt, auf der über das gesamte Paket der Änderungsentwürfe abgestimmt werden soll. Wissenschaftler, Parlamentarier und Vertreter der Zivilgesellschaft haben weltweit Bedenken geäußert, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die WGIHR ihre eigenen Verfahrensvorschriften gemäß Artikel 55 Absatz 2 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) nicht einhalten . Dieser Artikel sieht eine viermonatige Überprüfungsfrist vor einer Abstimmung vor.

Artikel 55 Änderungen

1. Änderungen dieser Verordnung können von jedem Vertragsstaat oder vom Generaldirektor vorgeschlagen werden. Solche Änderungsvorschläge werden der Gesundheitsversammlung zur Prüfung vorgelegt.

2. Der Wortlaut jeder vorgeschlagenen Änderung wird allen Vertragsstaaten vom Generaldirektor mindestens vier Monate vor der Gesundheitsversammlung mitgeteilt, bei der sie zur Prüfung vorgeschlagen wird.

Diese ungewöhnliche Situation mag für viele unverständlich sein. Verhandlungsdelegationen und Ländervertreter setzen sich schließlich aus hochrangigen Diplomaten und Juristen zusammen. Als das Thema jedoch auf der 5. WGIHR-Tagung im Oktober 2023 erörtert wurde, bereitete es ihnen kaum Unbehagen. Während der öffentlichen Diskussion erklärte der Rechtsbeauftragte der WHO, Artikel 55(2) sei auf die WGIHR als Unterabteilung der WHA nicht anwendbar, und ignorierte dabei, dass Artikel 55(2) diese Unterscheidung gar nicht vorsah und die WGIHR ursprünglich beabsichtigt hatte, ihn durch die selbstgesetzte Frist bis Januar 2024 zu respektieren.

Ein Ko-Vorsitzender der WGIHR erklärte, die Verhandlungen über das vorherige, 2005 verabschiedete Änderungspaket hätten bis zum Morgen der 58. WHA-Tagung angedauert. Dies stellt einen falschen Präzedenzfall dar. Die Fassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 1969 , geändert 1973 und 1981, enthielt keine derartige Verfahrensbestimmung zur Einreichung von Änderungsanträgen. Die Viermonatsfrist wurde erst in die 2005 von der WHA auf dieser Tagung verabschiedete Fassung aufgenommen und trat somit erst danach in Kraft. Daher ist es offensichtlich, dass die Vorgänge im Jahr 2005 nicht gegen Artikel 55 Absatz 2 verstießen, da dieser zu diesem Zeitpunkt noch nicht existierte.

Bedauerlicherweise stimmte die WGIHR den Vorschlägen zu, die Arbeit bis Mai 2024 fortzusetzen, wie im Sitzungsbericht vermerkt ist.

5. Die Co-Vorsitzenden stellten fest, dass es in Bezug auf die Entscheidung WHA75(9) (2022) unwahrscheinlich erscheint, dass das Änderungspaket bis Januar 2024 fertig sein wird. In diesem Zusammenhang kam die Arbeitsgruppe überein, ihre Arbeit zwischen Januar fortzusetzen und Mai 2024. Der Generaldirektor wird der XNUMX. Weltgesundheitsversammlung das von der Arbeitsgruppe vereinbarte Änderungspaket vorlegen.

Wir erleben derzeit eine Art Vertuschung – ob absichtlich oder nicht – der Verletzung von Artikel 55 Absatz 2 durch führende Politiker und supranationale Gremien, die Gesetze für den Rest der Welt erlassen. Regierungen reagierten daher unbesorgt auf die jüngsten unbegründeten Behauptungen der WHO , sie habe die Anforderungen von Artikel 55 Absatz 2 erfüllt, indem sie im November 2022 eine Sammlung von 308 Änderungsvorschlägen veröffentlichte – Vorschläge, die in mehreren Verhandlungsrunden weitgehend abgeändert oder gestrichen wurden. Diese Behauptungen sind zurückzuweisen, da, wie bereits dargelegt , Artikel 55 Absatz 2 vorschreibt, dass der endgültige Text vier Monate vor der Abstimmung der Weltgesundheitsversammlung vorliegen muss.

Der gesamte IHR-Änderungsprozess hat sich zu einem Schauspiel entwickelt. Die Verhandlungen über einen Entwurf für ein Pandemieabkommen und die IHR-Änderungen gehören wohl zu den am genauesten beobachteten zwischenstaatlichen Prozessen überhaupt. Besorgt über eine Zukunft, in der nicht gewählte Gesundheitsbürokraten private und wirtschaftliche Aktivitäten ohne Aufsicht und Rechenschaftspflicht einschränken, hat die Öffentlichkeit lautstark protestiert, indem sie ihre gewählten Vertreter über ihre Besorgnis informierte. So hat beispielsweise dieser offene Brief über 14,000 Online-Unterschriften von besorgten Bürgern weltweit erhalten. Die Abschaffung der viermonatigen Frist wird Regierungen nicht nur daran hindern, den Text vor der Unterzeichnung gründlich zu prüfen, sondern bedeutet auch, dass die Öffentlichkeit kaum oder gar keine Zeit mehr hat, ihre Bedenken und ihren Widerstand zu äußern.

Es ist wirklich beschämend, dass die WHO und das WGIHR vereinbart haben, Artikel 55 Absatz 2 zu missachten, obwohl dies eine Gelegenheit hätte sein können, ihre Ernsthaftigkeit zu demonstrieren. Interne Egos und externer Druck führen wahrscheinlich dazu, dass sie trotz der katastrophalen Covid-Reaktion als dynamische Pandemiebekämpfer angesehen werden. Ungeachtet dessen sieht die ganze Welt jetzt einen Hohn darin, dass zwischenstaatliche Gremien ihre eigenen Regeln ignorieren. Was bleibt vom internationalen Rechtsstaat übrig? 

Ist den Regierungen bewusst geworden, dass sie durch die wiederholten Warnungen der G20, der WHO und der Weltbank vor weiteren verheerenden Pandemien und dem dringenden Bedarf an neuen Pandemieabkommen in die Irre geführt wurden? Sollten sie zur Vernunft kommen, bleibt ihnen möglicherweise noch die Möglichkeit, Artikel 56 Absatz 5 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu nutzen, um der kommenden Weltgesundheitsversammlung (WHA) ihre Ablehnung der Auslegung von Artikel 55 Absatz 2 durch die WHO vorzutragen und eine Verschiebung der Abstimmung bis zur Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen zu fordern.

Artikel 56 Beilegung von Streitigkeiten

5. Im Falle einer Streitigkeit zwischen der WHO und einem oder mehreren Vertragsstaaten über die Auslegung oder Anwendung dieser Verordnungen wird die Angelegenheit der Gesundheitsversammlung vorgelegt. 

Wenn sie scheitern, besteht ihre einzig angemessene Option darin, auf der 77. WHA massiv gegen beide Pandemietexte zu stimmen.

Gibt es noch Hoffnung auf die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit in internationalen Foren?


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Autorin

  • Dr. Thi Thuy Van Dinh (LLM, PhD) arbeitete im Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung und im Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte im Bereich Völkerrecht. Anschließend leitete sie multilaterale Organisationspartnerschaften für den Intellectual Ventures Global Good Fund und leitete die Entwicklung von Umweltgesundheitstechnologien für ressourcenarme Umgebungen.

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