Wir nähern uns rasch dem fünften Jahrestag des Ausbruchs der Pandemie, der bei mir den Beginn der Desillusionierung gegenüber dem System der Vereinten Nationen markierte, dem ich sowohl als Professor als auch als hochrangiger Insider zeitlebens treu ergeben war.
Mein Buch „ Die Vereinten Nationen, Frieden und Sicherheit“ erschien 2006 bei Cambridge University Press, 2017 in einer überarbeiteten und aktualisierten zweiten Auflage, und wurde über 1,000 Mal bei Google Scholar zitiert. Im Schlusskapitel wurden die verschiedenen Themenstränge der vorangegangenen Kapitel zusammengeführt, um zu argumentieren, dass die Herausforderung für die UN darin bestand, Realismus und Idealismus in Einklang zu bringen – die reale Welt mit der idealisierten Vision einer besseren Welt, nach der die Menschheit strebt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in ihrer Rolle als weltweit führende Autorität im Umgang mit dem neuartigen Coronavirus im Jahr 2020 sowohl Realismus als auch Idealismus verraten. Sie hat grundlegende Menschenrechtsprinzipien mit Füßen getreten und möglicherweise weltweit mehr langfristigen Schaden für die öffentliche Gesundheit verursacht, als sie verhindern oder abmildern konnte.
Eine zweite Folge der Ernüchterung war ein neuer Blick auf die Wissenschaft und die Daten, die hinter der Agenda der globalen Erwärmung und des Klimawandels stehen: auf die Abhängigkeit von annahmegesteuerten Modellen, die Angst-Pornos, die Vielzahl gescheiterter alarmistischer Vorhersagen und die energischen Bemühungen, gegensätzliche und abweichende Forschung und Stimmen zum Schweigen zu bringen, zu unterdrücken, zu zensieren und ihnen die Finanzierung zu entziehen. In beiden Agenden haben zudem Regierungen und internationale Organisationen mit profitsuchenden Unternehmen konspiriert, um die Menschen zu zwingen und durch Beschämung dazu zu bringen, ihr Verhalten zu ändern, um sich den politischen Prioritäten der Elite anzupassen; heuchlerische Eliten haben genau die Regeln gebrochen, die sie der Öffentlichkeit auferlegt haben; die wirtschaftlichen Kosten wurden vor allem von den weniger Wohlhabenden getragen, während die Reichen von großzügigen öffentlichen Subventionen und der Abwälzung von Risiken auf den Steuerzahler profitierten; und arme Menschen und Länder wurden noch weiter verarmt.
Nun folgt die dritte Etappe der Desillusionierung in Bezug auf die Institutionen der internationalen Strafjustiz, wo auch die Eitelkeit professioneller internationaler Eliten und Technokraten sie dazu verleitet, sich die Macht souveräner Staaten anzueignen, um kalkulierte politische Kompromisse zu schließen. Um zu verstehen, warum das so ist, müssen wir fast 20 Jahre zurückgehen, als der erste Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) den ersten dramatischen Haftbefehl gegen ein amtierendes Staatsoberhaupt erließ. Wird sich das als Fall von drei Vergehen erweisen und Sie sind aus der Weltordnungspolitik raus?
Rückblick auf 2005–08: Der erste Staatsanwalt
Bei der Schilderung des ersten Falls stütze ich mich ausschließlich auf zwei öffentlich zugängliche Dokumente, die auch heute noch auf den Websites des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und des Verwaltungsgerichts der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, zu finden sind. Das ILO-Gericht wurde 1946 als Nachfolger des 1927 gegründeten Verwaltungsgerichts des Völkerbundes eingerichtet. Das siebenköpfige ILO-Gericht entscheidet jährlich über mehr als 150 Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, an denen 60 zwischenstaatliche Organisationen, darunter der IStGH, beteiligt sind und die rund 60,000 internationale Beamte betreffen.
Im Urteil Nr. 2757, verkündet in Genf am Mittwoch, dem 9. Juli 2008, entschied der Gerichtshof über die Berufung des schwedischen IStGH-Beraters für Öffentlichkeitsarbeit, Christian Palme, gegen die summarische Entlassung durch den ersten IStGH-Ankläger Luis Moreno-Ocampo. Der Großteil des Urteils fiel, wie wir später sehen werden, weder für den Ankläger noch für die IStGH-Richter günstig aus.
Am Donnerstag gab Moreno-Ocampo eine Erklärung ab, über die die Washington Post und PBS am Freitag berichteten, in der er ankündigte, einen Haftbefehl gegen Sudans Präsidenten Omar Hassan al-Baschir zu beantragen. Dies tat er am Montag , dem 14. Juli. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hatte den Haftbefehl bereits am 4. März 2009 ausgestellt. Ungeachtet der Motive und Überlegungen des Anklägers, die wir nicht beurteilen können, führte die zeitliche Nähe dazu, dass die Nachricht über das erste Staatsoberhaupt, dem eine Verhaftung durch den IStGH drohte, in der Berichterstattung über die vom IStGH und der ILO-Entscheidung dominierten Nachrichtenflut unterging.
Die Zeitleiste
Das IAO-Urteil beginnt mit einer chronologischen Abfolge der Ereignisse.
Am 20. Oktober 2006 reichte Palme eine interne Beschwerde beim Präsidenten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ein, in der er dem Ankläger „schweres Fehlverhalten… durch die Begehung des Verbrechens der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung, des sexuellen Missbrauchs oder der sexuellen Belästigung gegen [eine namentlich genannte Person]“ vorwarf und dessen Absetzung forderte. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) nennt Palme nicht namentlich, sondern beschreibt ihn lediglich als 52-jährigen Schweden, der am 6. Juni 2004 dem IStGH beitrat und ein Jahr später zum Berater für Öffentlichkeitsarbeit befördert wurde. Dadurch lässt sich seine Identität relativ leicht ermitteln. Tatsächlich wird er in einem Artikel der beiden angesehenen Afrika-Experten Julie Flint und Alex de Waal aus dem Jahr 2009 namentlich erwähnt, der direkt auf der Website des IStGH als erstes Dokument in Anhang 1 verfügbar ist.
Um auf das ILO-Dokument zurückzukommen: Ein dreiköpfiges ICC-Gremium wurde eingesetzt, um die Beschwerde zu prüfen. Am 8. Dezember teilte das ICC Palme mit, dass es die Feststellung des Gremiums akzeptiert habe, dass seine Beschwerde offensichtlich unbegründet sei. Palme hatte als Beweismittel eine Audioaufzeichnung eines Telefongesprächs zwischen dem mutmaßlichen Opfer und einem ICC-Kollegen [Yves Soroboki] vorgelegt. Das ICC forderte die Herausgabe aller Kopien der Aufzeichnung zur Vernichtung.
Am 23. Januar 2007 teilte der Leiter der Personalabteilung des IStGH Palme schriftlich mit, dass er für drei Monate suspendiert werde, während die Beschwerde des Anklägers wegen schweren Fehlverhaltens gegen ihn untersucht werde. In einem Folgeschreiben vom 16. März informierte man Palme darüber, dass der Ankläger eine Entlassung erwäge. Am 13. April wurde Palme mit Schreiben vom 11. April mitgeteilt, dass er fristlos entlassen worden sei.
Am 1. Mai legte Palme beim internen Disziplinarbeirat Berufung ein und machte geltend, dass die Entlassung verfahrens- und sachliche Mängel aufweise. Der Beirat forderte eine Kopie des Berichts des Gremiums an und erhielt diese mit dem Hinweis, dass dieser vertraulich sei. Der Beirat wurde jedoch gebeten, sowohl Palme als auch Moreno-Ocampo darüber zu informieren, dass gegen Palme keine Feststellungen von Bösgläubigkeit oder böswilliger Absicht getroffen worden seien. Der Beirat informierte beide Parteien am 26. Mai darüber.
Am 18. Juni entschied der Vorstand einstimmig, dass die Entlassung verfahrensmäßig fehlerhaft war und dass es auch nicht gelungen war, den materiellen Vorwurf der „offensichtlichen Böswilligkeit“ zu beweisen. Dementsprechend forderte er die Aufhebung der Entscheidung über die fristlose Entlassung.
Am 13. Juli lehnte der Staatsanwalt die Empfehlung des Gremiums ab und bestätigte Palmes fristlose Entlassung. Palme legte daraufhin Berufung bei der IAO ein und wiederholte seine Beschwerde über mangelndes ordnungsgemäßes Verfahren und willkürliche Entlassung. Er fügte hinzu, dass die Ablehnung der einstimmigen Empfehlung des Gremiums durch den Staatsanwalt den Vergeltungscharakter seiner Entlassung zeige. Er forderte das IAO-Gericht auf, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und materiellen Schadenersatz zuzusprechen.
Die Entscheidung des Tribunals
In der am Ende auf Seite 7 des Urteils zusammengefassten Entscheidung hob das Gericht die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft vom 11. April (Palmes Entlassung) und 13. Juli (Ablehnung der Empfehlung des Vorstands) auf; es sprach Palme eine Gehaltsentschädigung für die verbleibende Vertragsdauer zu, zuzüglich eines Repatriierungszuschusses und anderer Leistungen, die bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Unternehmen zu zahlen sind, zuzüglich jährlicher Zinsen von 5 % auf diese Beträge; materiellen Schadenersatz in Höhe von zwei Jahresgehältern zuzüglich der entsprechenden Zulagen; immateriellen Schadenersatz und Kosten. Der Gesamtwert der finanziellen Entschädigung belief sich auf 248,000 €.
Besonders interessant ist die Begründung der Schlussfolgerungen des Tribunals. Das Gericht (nicht der Staatsanwalt) hatte behauptet, es habe das mutmaßliche Opfer und den Staatsanwalt getrennt befragt und beide hätten den Vorwurf der Vergewaltigung „eindeutig abgestritten“. Das Tribunal antwortete, Palme habe einen Akt der „Vergewaltigung, sexuellen Nötigung, sexuellen Nötigung oder sexuellen Missbrauchs“ behauptet, zu dem Zweck habe der Staatsanwalt dem mutmaßlichen Opfer die Autoschlüssel abgenommen und sich geweigert, sie zurückzugeben, bis sie dem Geschlechtsverkehr zustimmte (S. 3, Erwägung 2). Das Disziplinarkomitee scheint zu dem Schluss gekommen zu sein, dass keine Vergewaltigung vorlag, da keine Gewalt angewendet wurde (S. 4, Erwägung 10).
Palme hatte nicht behauptet, dass Gewalt angewendet wurde, sondern dass die Journalistin dem Geschlechtsverkehr zugestimmt habe, um ihre Autoschlüssel wiederzuerlangen, die der Staatsanwalt ihr abgenommen hatte. Als Beweis legte er eine Audioaufnahme vor, in der die Journalistin „verzweifelt klang und bestritt, zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden zu sein, aber nicht bestritt, dass sie zugestimmt habe, um wieder in den Besitz ihrer Autoschlüssel zu gelangen“ (Erwägung 3). Der Ausschuss ging zu keinem Zeitpunkt auf die genaue Tatsachenbehauptung der Klägerin ein, nämlich, dass das mutmaßliche Opfer dem Geschlechtsverkehr zugestimmt habe, um wieder in den Besitz ihrer Autoschlüssel zu gelangen (S. 4, Erwägung 7). Das Gericht stellte fest, dass eine Aussage, die eine Klägerin aufgrund vernünftiger Gründe für ihre Wahrheit hält, selbst wenn sich die Aussage als falsch herausstellt, nicht die Schwelle eines schweren Fehlverhaltens erreicht (Erwägung 9).
Palme erhob die Beschwerde auf Grundlage der Informationen eines Kollegen, dessen zugegebenermaßen „sekundäres Beweismaterial“ „je nach den Umständen in einem Strafverfahren beweiskräftig gewesen sein könnte“. Darüber hinaus deutete nichts darauf hin, dass der „Kollege unzuverlässig oder nicht vertrauenswürdig war, geschweige denn, dass die Beschwerdeführerin dies wusste“ (S. 5, Erwägung 11). In dem aufgezeichneten Gespräch gab der Journalist „eindeutig an, dass der Staatsanwalt ‚ihre Schlüssel weggenommen‘ und dass sie dem Geschlechtsverkehr zugestimmt hatte, ‚um aus der Situation herauszukommen‘“ (S. 5, Erwägung 11). Palme hatte „das angebliche Verhalten des Staatsanwalts als ‚Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung oder sexuellen Missbrauch‘ bezeichnet, was angesichts der unterschiedlichen nationalen Gesetze einigermaßen zutreffend ist“ (S. 5, Erwägung 10).
Daher ist es nicht richtig, dass der ICC zu dem Schluss gekommen ist, dass der Beschwerdeführer „ohne jeglichen Beweis mit relevantem Beweiswert“ gehandelt hat. Aus seinem Verhalten kann auch keine Böswilligkeit abgeleitet werden. „Der Schutz des Ansehens des ICC, eine Angelegenheit, an der der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse hatte, ist ebenfalls ein zulässiger Zweck, ebenso wie andere Zwecke wie die Gewährleistung der Einhaltung des Gesetzes“ (S. 5, Erwägung 14). „Folglich rechtfertigt das Material, auf das sich der ICC stützt, nicht die Feststellung, dass der Beschwerdeführer in böswilliger Absicht gehandelt hat“ (S. 6, Erwägung 16).
Differenzierte anfängliche Unterstützung für und des ICC
Die ILO-Entscheidung von 2008 ist in zweifacher Hinsicht relevant für die aktuellen Ereignisse. Erstens erklärt sie, warum einige frühe Befürworter eines universellen internationalen Strafrechts, die die Schaffung des ICC begrüßt hatten, ernsthafte Zweifel daran hegten. Das Urteil hat dazu beigetragen, meine Meinung über die Bedrohungs-Nutzen-Relation in Bezug auf den ICC zu ändern. Die Haftbefehle gegen Israels Premierminister und ehemaligen Verteidigungsminister haben die Ernüchterung von 2009 in offene Opposition verwandelt. Der aktuelle israelische Fall ist Beobachtern des Nahen Ostens und der Weltpolitik nur allzu vertraut. Der frühere Fall ist weitgehend unbekannt.
In einem Artikel im International Herald Tribune vom 17. Juli 2001 unterschied ich zwischen Aktivisten, die die „Vorrangstellung der grenzenlosen Gerechtigkeit“ betonen, und Skeptikern, die vor „internationaler Anarchie warnen, falls wir uns von der Realpolitik in einem staatlich geprägten Weltordnungssystem entfernen“. Auch wenn die Möglichkeit des Missbrauchs universeller Gerechtigkeit „zu schikanösen und rachsüchtigen Zwecken“ bestehe, schloss ich, bewege sich die Welt „unaufhaltsam von der Kultur nationaler Straflosigkeit vergangener Jahrhunderte hin zu einer Kultur internationaler Rechenschaftspflicht, die dem modernen Empfinden besser entspricht“.
In einem Artikel, der am 16. August 2002 in derselben Zeitung veröffentlicht wurde , warnte ich davor, dass mit dem neu operativen IStGH die Verschiebung des Gleichgewichts zugunsten der Anklage zu einer „Transformation vom Schutz der Rechte des Angeklagten hin zur Bevorzugung des Falles der Anklage“ führe. Darüber hinaus gilt: „Das Strafrecht, so wirksam es auch sein mag, kann die öffentliche oder außenpolitische Politik nicht ersetzen.“
Beide Artikel wurden während meiner Zeit als hochrangiger UN-Beamter veröffentlicht, mit dem Hinweis, dass sie meine persönliche Meinung wiedergaben. Der dritte Artikel, an den ich mich erinnern möchte, erschien am 12. Juli 2007 in der inzwischen eingestellten Daily Yomiuri , kurz nach meinem Ausscheiden aus der UN. Er fasste eine Präsentation zusammen, die ich kurz vor meinem Ausscheiden vor japanischen Abgeordneten gehalten hatte. Das japanische Parlament debattierte damals über die Ratifizierung des Internationalen Strafgerichtshofs, die schließlich erfolgte, und möglicherweise trug meine Präsentation zu diesem Ergebnis bei.
Ich habe argumentiert, dass „die Abscheu vor der Ermordung einer großen Zahl von Zivilisten durch Gräueltaten zu einer Abschwächung der öffentlichen und staatlichen Unterstützung für die Normen und Institutionen geführt hat, die die Täter von Gräueltaten vor internationaler strafrechtlicher Verantwortung schützen.“ Die UN-Charta „war nie als Charta der Straflosigkeit für Tyrannen gedacht.“ Dennoch erfordert die internationale Strafjustiz nach wie vor „sensible Urteilsentscheidungen … die Verfolgung mutmaßlicher Gräueltäter muss gegen die Folgen für die Aussichten und den Friedensprozess, die Notwendigkeit einer Versöhnung nach Konflikten und die Fragilität internationaler wie nationaler Institutionen abgewogen werden.“
Kapitel 5 von „Die Vereinten Nationen, Frieden und Sicherheit“ , das ursprünglich erschien, als ich noch ein hochrangiger UN-Beamter war, trägt den Titel „Internationale Strafjustiz“. Darin analysierte ich „die dynamische Wechselwirkung zwischen Recht und Politik bei der Suche nach universeller Gerechtigkeit“. Ich kam zu dem Schluss, dass die Einrichtung des IStGH zwar „einen der bedeutendsten Fortschritte im Völkerrecht“ darstellte, die Debatten um die Bemühungen und Verhandlungen jedoch „von einer erheblichen Meinungsverschiedenheit in der internationalen Gemeinschaft zeugten“.
Schließlich leitete ich auch zwei internationale Projekte in Zusammenarbeit mit Instituten in den Niederlanden und Irland und war Mitherausgeber der beiden daraus entstandenen Bücher, die vom Verlag der Universität der Vereinten Nationen veröffentlicht wurden: From Sovereign Impunity to International Accountability: The Search for Justice in a World of States (2004) und Atrocities and International Accountability: Beyond Transitional Justice (2007).
Schädigung des Projekts der internationalen Strafjustiz
Weder die mächtigsten Länder der Welt noch jene, die die Mehrheit der Weltbevölkerung repräsentieren, sind Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Von den zehn bevölkerungsreichsten Ländern sind nur drei IStGH-Mitglieder : Nigeria, Brasilien und Bangladesch. Zu den sechzehn Ländern mit über 100 Millionen Einwohnern gehören außerdem Mexiko, Japan und die Demokratische Republik Kongo. Nichtmitglieder stellen 88 Prozent der zehn bevölkerungsreichsten Länder und 84 Prozent der Länder mit über 100 Millionen Einwohnern. Von den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats (P5) sind Frankreich und Großbritannien die einzigen beiden Vertragsstaaten des IStGH.
Die Verfechter einer idealisierten Justiz stellen juristische Prozesse über alle anderen Erwägungen. Dies kann selbst in nationalen Rechtssystemen mit etablierter Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung problematisch sein. Man denke an die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall Dobbs (24. Juni 2022), mit der das Urteil im Fall Roe v. Wade von 1973 aufgehoben wurde . Entgegen der hysterischen Sofortreaktion verbot Dobbs Abtreibungen nicht. Vielmehr traf das Urteil zwei wichtige Aussagen: Es ging nicht um die Zuständigkeit der Bundesverfassung, sondern um die der Bundesstaaten. Und es handelte sich nicht um eine juristische, sondern um eine politische Frage, die durch politische Prozesse der einzelnen Bundesstaaten zu lösen sei. Der Gerichtshof stellte fest, dass Frauen über Wahl- und politische Macht verfügen, die sie ausüben können, indem sie „die öffentliche Meinung beeinflussen, Abgeordnete beeinflussen, wählen gehen und für politische Ämter kandidieren“. In diesem Zusammenhang führte der Gerichtshof aus (S. 65–66):
Bemerkenswert ist, dass der Prozentsatz der Frauen, die sich als Wählerinnen registrieren und ihre Stimme abgeben, durchweg höher ist als der Prozentsatz der Männer, die dies tun. Bei der letzten Wahl im November 2020 machten Frauen, die rund 51.5 Prozent der Bevölkerung von Mississippi ausmachen, 55.5 Prozent der Wähler aus, die ihre Stimme abgaben.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Politisierung der Justiz zur Lösung heftig umstrittener moralischer Überzeugungen und gesellschaftlicher Richtlinien soziale Konflikte verschärfen kann. Richter sollten nicht Schiedsrichter in der Bioethik sein. Vielmehr obliegt es den Menschen, durch ihre gewählten Vertreter das richtige Gleichgewicht zwischen den widerstreitenden Interessen der Frauen, des ungeborenen Kindes und dem moralischen Kompass der Gesellschaft zu finden.
Die juristische Romantik birgt in internationalen Angelegenheiten noch mehr Risiken, da Konflikte normalerweise durch diplomatische Verhandlungen und/oder auf dem Schlachtfeld gelöst werden. Das Fehlen einer Weltregierung bedeutet auch, dass der Internationale Gerichtshof und der Internationale Strafgerichtshof für Durchsetzungsmaßnahmen auf den UN-Sicherheitsrat angewiesen sind. Der von den P5 dominierte Sicherheitsrat spiegelt jedoch die Machtstruktur von 1945 wider und weist eine gefährliche Diskrepanz zur aktuellen Machtverteilung in der realen Welt auf. Er ist außerdem das oberste politische Organ des UN-Systems.
Die Rückwirkungen nicht vollstreckter strafrechtlicher Verurteilungen von Staatsführern schädigen die Glaubwürdigkeit, Autorität und Legitimität der Gerichte selbst. Bashir wurde in Den Haag nie vor Gericht gestellt. Die wachsende Verärgerung und Wut der Afrikaner gegenüber dem ICC gipfelte darin, dass Südafrika, obwohl es Vertragsstaat des ICC ist, seine eigenen Gerichte missachtete, um Bashirs Ausreise aus dem Land zu ermöglichen.
Der dritte Gipfel des Indien-Afrika-Forums fand vom 26. bis 29. Oktober 2015 in Neu-Delhi statt. 41 der 54 afrikanischen Staats- und Regierungschefs nahmen daran teil. Der Gipfel zählte zu den größten Zusammenkünften afrikanischer Führungskräfte im Ausland und war zugleich das größte diplomatische Ereignis in Indien seit über drei Jahrzehnten. In einem Meinungsbeitrag in der Japan Times vom 4. November 2015 schrieb ich, dass Bashirs Anwesenheit beim Gipfel in Indien eine Herausforderung für den Internationalen Strafgerichtshof und den UN-Sicherheitsrat darstellte. „Vordergründig zeugte dies von Missachtung der Rechtsstaatlichkeit. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Rebellion gegen ein normatives Unterfangen der internationalen Strafjustiz, das zu einem politischen Projekt instrumentalisiert wird.“
Die Herausforderung für die Autorität des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat sich im vergangenen Jahrzehnt noch verschärft. Präsident Wladimir Putin , gegen den wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine ermittelt wird, wurde im September bei einem offiziellen Besuch im IStGH-Mitgliedstaat Mongolei herzlich empfangen. Im darauffolgenden Monat schüttelte er beim BRICS-Gipfel in Kasan, Russland, UN-Generalsekretär António Guterres die Hand und wird voraussichtlich in Kürze nach Indien reisen.
Alle 124 Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), darunter die 27 EU-Mitgliedstaaten, sind rechtlich verpflichtet, Netanjahu bei einer Reise in ihr Land festzunehmen. Irland, Dänemark und die Niederlande – Sitz des IStGH in Den Haag – haben angekündigt, die Haftbefehle zu vollstrecken. Auch Großbritannien wird dies voraussichtlich tun. Deutschland lehnt dies aufgrund seiner NS-Vergangenheit ab . Ministerpräsident Viktor Orbán hat Netanjahu in offener Missachtung des IStGH zu einem Besuch in Ungarn eingeladen. Mehrere Experten in Frankreich und Großbritannien halten eine Festnahme Netanjahus für rechtswidrig, da die nationalen Gesetze Israels dem israelischen Regierungschef Immunität gewähren. Israel ist kein Unterzeichnerstaat des Römischen Statuts (1998), das den IStGH begründete.
Premierminister Justin Trudeau erklärte, Netanyahu würde bei einer Einreise nach Kanada verhaftet: „Wir stehen zum Völkerrecht und werden uns an alle Bestimmungen und Urteile internationaler Gerichte halten… Das ist einfach unser Selbstverständnis als Kanadier.“ Oppositionsführer Pierre Poilievre , der in den Umfragen mit über 20 Punkten Vorsprung führt, entgegnete, Trudeau müsse wegen seiner „extremen“ Ansichten gegen „den Vorsitzenden einer demokratisch gewählten Regierung, die von Terroristen und ausländischen Tyrannen, die ihr Land angreifen, belagert wird“, entlassen werden.
Damals setzte sich der damalige Außenminister Alexander Downer im Kabinett gegen Premierminister John Howard durch, und Australien trat dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bei. Er glaubte zu dieser Zeit, dass das System ausreichende Schutzmechanismen enthalte, um böswillige und unbegründete Ermittlungen gegen demokratische Staatschefs von Ländern mit einer starken Rechtsstaatlichkeit, wie etwa Israel, zu verhindern. Auch er ist inzwischen zu dem Schluss gekommen, dass das Vertrauen in den Gerichtshof missbraucht wurde. Der heutige Premierminister der Labour-Partei, Anthony Albanese, bekräftigte jedoch, dass Australien die Urteile des Gerichtshofs aus Prinzip befolge.
Präsident Joe Biden hat die Entscheidung als „ empörend “ verurteilt, und die USA haben die Forderung nach Verhaftungen „grundlegend zurückgewiesen“. Trumps designierter nationaler Sicherheitsberater Mike Waltz erklärte, die Haftbefehle seien unbegründet, und die Welt könne „im Januar mit einer entschiedenen Reaktion auf die antisemitische Voreingenommenheit des Internationalen Strafgerichtshofs und der Vereinten Nationen rechnen“. Am 2. Dezember hatte Trump selbst gewarnt, dass es im Nahen Osten „ die Hölle los sein werde “, falls die Hamas die verbliebenen israelischen Geiseln im Gazastreifen nicht vor seinem Amtsantritt am 20. Januar freilasse.
Ich vermute, dass die meisten westlichen Länder angesichts Trumps starker Abneigung gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und seiner früheren Sanktionen gegen die IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda vom 2. September 2020 ( die Biden im April 2021 aufhob ) davor zurückschrecken werden, ihn durch ein Vorgehen gegen Netanjahu zu verärgern. Daher ist es unwahrscheinlich, dass die IStGH-Haftbefehle in absehbarer Zeit zur Verhaftung von Netanjahu oder Gallant führen werden. Versuche, diese zu vollstrecken, werden nach dem 20. Januar mit ziemlicher Sicherheit Trumps feindselige Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
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