Die Religion der Maskierung
Maskierungsbeschränkungen sind keine „Gesundheitsmacht“, die die Landesregierungen durchsetzen dürfen. Maskierungspflichten sind keine öffentliche Gesundheitsmaßnahme, die die Bundesregierung sanktionieren darf. Beide behindern das Leben und die Freiheit, die dem Volk durch seine Menschlichkeit garantiert und durch das Volk durch die Durchsetzung unserer Verfassung geschützt werden. Daher wird das Volk dem nicht nachkommen.