Brownstone » Brownstone Journal » Regierung » Änderungen der IHR der WHO wurden illegal genehmigt
Änderungen der IHR der WHO wurden illegal genehmigt

Änderungen der IHR der WHO wurden illegal genehmigt

TEILEN | DRUCKEN | EMAIL

Die 77. Sitzung der Weltgesundheitsversammlung endete am Samstag, dem 01. Juni 2024. Bei dieser Versammlung, der ersten nach der Covid-Krise, konnte keine Einigung über den Wortlaut oder die Verabschiedung eines vorgeschlagenen Pandemie-„Vertrags“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erzielt werden. “ wird auch als „Vereinbarung“ bezeichnet. Parallel zum Vertrag hat die Weltgesundheitsversammlung (in enger Zusammenarbeit mit der US-Regierung HHS/Biden) an der „Aktualisierung“ des bestehenden Abkommens über die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) aus dem Jahr 2005 gearbeitet, das in der Vergangenheit als freiwilliges Abkommen fungierte Internationale Normen für die Meldung, Bewältigung und Zusammenarbeit in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten und Ausbrüchen von Infektionskrankheiten (einschließlich „Pandemien“). 

Unter eklatanter Missachtung etablierter Protokolle und Verfahren wurden hinter verschlossenen Türen weitreichende IHR-Änderungen ausgearbeitet, die dann beide der Weltgesundheitsversammlung zur Prüfung vorgelegt und buchstäblich in den letzten Augenblicken einer Sitzung, die sich bis spät in die Nacht zum Samstag erstreckte, angenommen wurden Tag des Sitzungsplans.

Obwohl die „Artikel 55“-Regeln und -Vorschriften zur Änderung der IGV ausdrücklich vorschreiben, dass „der Wortlaut jeder vorgeschlagenen Änderung allen Vertragsstaaten vom Generaldirektor mindestens vier Monate vor der Gesundheitsversammlung mitgeteilt wird, bei der sie zur Prüfung vorgeschlagen wird.“ „Die Anforderung von vier Monaten für die Überprüfung wurde außer Acht gelassen, um der Versammlung in aller Eile konkrete Ergebnisse vorzulegen. Diese übereilte und rechtswidrige Maßnahme wurde in direkter Verletzung ihrer eigenen Charta ergriffen und demonstrierte einmal mehr die willkürliche und kapriziöse Missachtung etablierter Regeln und Präzedenzfälle durch die WHO unter der Führung des Generaldirektors.

Es gab keine tatsächliche Abstimmung zur Bestätigung und Genehmigung dieser Änderungsanträge. Nach Angaben der WHO wurde dies durch einen „Konsens“ innerhalb dieses nicht gewählten Insider-Konklaves und nicht durch eine Abstimmung erreicht; „Die Länder einigten sich im Konsens darauf, die Internationalen Gesundheitsvorschriften zu ändern, die zuletzt im Jahr 2005 geändert wurden, beispielsweise durch die Definition des Begriffs „pandemischer Notfall“ und die Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Erlangung eines besseren Zugangs zu Finanzmitteln und medizinischen Produkten“, heißt es in einer Erklärung der WHO weiter dass „die Länder“ vereinbart hätten, die Verhandlungen über das Pandemieabkommen „spätestens in diesem Jahr“ abzuschließen. 

Vertreter vieler WHO-Mitgliedsstaaten waren nicht im Raum, und zwar diejenigen, die das tun waren dort wurde zum Stillschweigen ermuntert. Nach der Nichtabstimmung wurde diese Errungenschaft ausgelassen gefeiert, was deutlich den Mangel an düsterer Reife, das Bekenntnis zu beiden Regeln und einem sorgfältigen diplomatischen Konsens sowie das Fehlen ernsthafter Absichten und Absichten, die das Thema rechtfertigt, verdeutlichte.

Dabei handelte es sich eindeutig um eine Insider-Clique, die einseitig handelte, um den normalen Prozess zu umgehen, und spiegelt einen ähnlichen Prozess wider, der zur Bestätigung der Wiederernennung von Tedros Ghebreyesus zum Generaldirektor eingesetzt wurde. Diese nicht gewählte Clique „wahrer Gläubiger“ der WHO macht deutlich, dass sie sich über alle Anforderungen zur Einhaltung etablierter internationaler Normen und Standards, einschließlich ihrer eigenen, erhaben glaubt. An ihren Taten wirst du sie erkennen; Die schwindelerregende Arroganz dieser Aktionen lässt vermuten, dass die Entscheidungsfindung der WHO weiterhin willkürlich, kapriziös und politisiert sein wird und weiterhin den Willen verschiedener Insider-Interessengruppen (und Nationalstaaten) widerspiegeln wird und nicht irgendetwas, das auch nur annähernd einer breiten Basis entspricht internationaler Konsens.

Hier in den Vereinigten Staaten können diese einseitigen Maßnahmen, die von einer Exekutive und Bürokratie unterstützt werden, die wiederholt eine tiefe Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und der US-Verfassung an den Tag legen, erfordern, dass einzelne Staaten Gesetze verabschieden, um die WHO-Änderungen an den IGV auf der Grundlage der WHO abzulehnen Rechtswidrigkeit des Prozesses und Verstoß gegen Artikel 55. Ähnliche Diskussionen finden im Vereinigten Königreich und in vielen WHO-Mitgliedstaaten statt und verleihen der aufkommenden WHO-Austrittsbewegung zusätzlichen Schwung.

Für diejenigen, die es nicht kennen: Der derzeitige WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus ist weder Arzt noch ausgebildeter Spezialist für öffentliche Gesundheit oder Epidemiologie, sondern ein äthiopischer Mikrobiologe, Malariaforscher und Politiker. 

Die eilig verabschiedete IHR konsolidiert die praktisch unkontrollierte Befugnis und Befugnis des Generaldirektors, Notfälle und Pandemien im Bereich der öffentlichen Gesundheit nach ihrer Definition auszurufen und so die Zuweisung globaler Ressourcen sowie einer breiten Palette von Ressourcen anzustoßen und zu leiten Maßnahmen und Leitlinien für die öffentliche Gesundheit. Zu diesen Aktivitäten gehören Empfehlungen in Bezug auf „Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete“, aber auf der Grundlage früherer Entwürfe der vorgeschlagenen IGV-Änderungen und des Pandemie-„Abkommens“ der WHO dürften sie sich wahrscheinlich sowohl auf invasive nationale Überwachung als auch auf andere Bereiche erstrecken vorgeschriebene „Interventionen“ im Bereich der öffentlichen Gesundheit wie Impfstoffe und nicht-pharmazeutische Interventionen wie soziale Distanzierung und Sperren. Ganz zu schweigen von der fortwährenden Bewaffnung öffentlicher Gesundheitsbotschaften durch die Zensur abweichender Stimmen und den großzügigen Einsatz angstbasierter Taktiken, die als Information oder psychologischer Bioterrorismus bekannt sind, um die öffentliche Meinung zugunsten der Ziele der WHO zu mobilisieren.

Die IHR-Änderungen enthalten weiterhin beunruhigende Formulierungen in Bezug auf Zensur. Diese Bestimmungen wurden in Anhang 1, A.2.c. begraben, der von den Vertragsstaaten verlangt, „Kernkapazitäten zu entwickeln, zu stärken und aufrechtzuerhalten … in Bezug auf …“Überwachung…und Risikokommunikation inklusive Adressierung Fehlinformationen und Desinformation"

Die Anforderung, dass Nationen „Fehlinformationen und Desinformationen“ „angehen“, birgt Möglichkeiten für Missbrauch. Keiner dieser Begriffe ist im Dokument definiert. Bedeutet es, sich damit auseinanderzusetzen, es zu zensieren und möglicherweise diejenigen zu bestrafen, die abweichende Meinungen geäußert haben? Wir haben bereits gesehen, wie Ärzte und Wissenschaftler, die unter Covid-19 mit der WHO-Erzählung nicht einverstanden waren, wegen ihrer Ansichten zensiert wurden – Ansichten, die sich als wahr herausstellten. Einigen, die Protokolle anboten, die nicht von der WHO empfohlen wurden, wurde sogar ihre Approbation als Arzt bedroht oder entzogen. Wie viel schlimmer wird diese Zensur sein, wenn sie als Anforderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften verankert wird?

Die „Überwachungspflicht“ legt nicht fest, was überwacht werden soll. Die IGV-Änderungen sollten jedoch zusammen mit dem vorgeschlagenen Pandemievertrag gelesen werden, über den die WHO weiterhin verhandelt. Artikel 5 des jüngsten Vertragsentwurfs legt den „One-Health-Ansatz“ fest, der die Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt miteinander verbindet und ins Gleichgewicht bringt und so einen Vorwand für die Überwachung all dieser Fronten bietet.

Inzwischen Artikel 4: Pandemieprävention und Überwachung der öffentlichen Gesundheit, heißt es:

Die Parteien erkennen an dass es sich um ökologische, klimatische, soziale, anthropogene (vom Menschen verursachte) und wirtschaftliche Faktoren handelt „Erhöhen Sie das Risiko von Pandemien und bemühen Sie sich, diese Faktoren zu identifizieren und sie bei der Entwicklung und Umsetzung relevanter Richtlinien zu berücksichtigen …“ Mit dem „One Health“-Ansatz behauptet die WHO ihre Autorität über alle Aspekte des Lebens auf der Erde die offenbar überwacht werden sollen.

In Bezug auf die IGV enthält Artikel 35 Einzelheiten zu den Anforderungen an „Gesundheitsdokumente“, einschließlich solcher in digitalem Format. Das System der digitalen Gesundheitsdokumente steht im Einklang mit den darin beschriebenen digitalen IDs und ist meiner Meinung nach ein Vorläufer dieser Weltwirtschaftsforum. Laut der beigefügten WEF-Tabelle benötigen Menschen eine digitale ID, um:

  • Zugang zu Krankenversicherung und Behandlung
  • Eröffnen Sie Bankkonten und führen Sie Online-Transaktionen durch
  • Reisen
  • Zugang zu humanitären Diensten
  • Einkaufen und Geschäftstransaktionen durchführen
  • Beteiligen Sie sich an sozialen Medien
  • Zahlen Sie Steuern, wählen Sie, kassieren Sie staatliche Leistungen
  • Ein Kommunikationsgerät besitzen [z. B. ein Mobiltelefon oder einen Computer]

Mit anderen Worten: Einzelpersonen benötigen digitale IDs, um Zugang zu fast allen Aspekten der zivilisierten Gesellschaft zu erhalten. Alle unsere Aktionen, die unter Verwendung digitaler IDs durchgeführt werden, werden verfolgt und zurückverfolgt. Wenn wir aus der Reihe tanzen, können wir bestraft werden, indem wir beispielsweise von unseren Bankkonten und Kreditkarten getrennt werden – ähnlich wie es den kanadischen Truckern passiert ist. Digitale Ausweise sind eine Form der Massenüberwachung und totalitären Kontrolle.

Diese digitalen IDs werden derzeit erstellt ausgerollt von der Weltgesundheitsorganisation in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union. Die meisten von uns werden zustimmen, dass dies nicht der Weg ist, die Welt sicherer zu machen, sondern eher ein Weg, der in eine techno-totalitäre Höllenlandschaft führt.

Zur Unterstützung der Entscheidungsfindung ermächtigt das IHR den Generaldirektor, eine „IHR-Expertenliste“, einen aus der „IHR-Expertenliste“ ausgewählten „Expertenausschuss“ sowie einen „Überprüfungsausschuss“ zu ernennen. Obwohl die Ausschüsse Empfehlungen aussprechen können, hat der Generaldirektor die endgültige Entscheidungsbefugnis in allen relevanten Angelegenheiten. 

Um diesen Punkt weiter zu verdeutlichen, weist die überarbeitete IHR darauf hin, dass „der Generaldirektor die Mitgliedstaaten, die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen sowie andere relevante zwischenstaatliche Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen, die offizielle Beziehungen zur WHO unterhalten, einlädt, Vertreter für die Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses zu benennen.“ Diese Vertreter können Memoranden einreichen und mit Zustimmung des Vorsitzenden Stellungnahmen zu den behandelten Themen abgebenSie haben kein Stimmrecht

Die genehmigten Änderungen definieren die Definition eines „pandemischen Notfalls“ neu; einen neu hinzugefügten Schwerpunkt auf „Gleichheit und Solidarität“ einschließen; weisen an, dass unabhängige Nationen („Vertragsstaaten“) einander unterstützen sollen, um lokale Produktionskapazitäten für Forschung, Entwicklung und Herstellung von Gesundheitsprodukten zu unterstützen; dass ein gleichberechtigter Zugang zu relevanten Gesundheitsprodukten für Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschließlich Pandemien, erleichtert werden soll; und dass Industrienationen „relevante Bedingungen ihrer Forschungs- und Entwicklungsabkommen für relevante Gesundheitsprodukte im Zusammenhang mit der Förderung eines gleichberechtigten Zugangs zu solchen Produkten während eines Notfalls im Bereich der öffentlichen Gesundheit von internationaler Tragweite, einschließlich eines Pandemie-Notstands“, zur Verfügung stellen müssen.

Die geänderte IHR schreibt außerdem vor, dass jede Nation („Vertragsstaaten“) „Kernkapazitäten entwickeln, stärken und aufrechterhalten“ soll, um „Risiken und Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu verhindern, sich darauf vorzubereiten und darauf zu reagieren“, unter anderem in Bezug auf:

  • Überwachung
  • Untersuchungen vor Ort
  • Labordiagnostik, einschließlich Probenzustellung
  • Umsetzung von Kontrollmaßnahmen
  • Zugang zu Gesundheitsdiensten und Gesundheitsprodukten, die für die Reaktion benötigt werden
  • Risikokommunikation, einschließlich der Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation
  • Logistische Unterstützung

Die geänderte IHR enthält außerdem zahlreiche neue Formulierungen, Bestimmungen und Bedingungen in Bezug auf die Verantwortung der „Vertragsstaaten“, eine Überwachung durchzuführen und Informationen im Zusammenhang mit Ausbrüchen von Infektionskrankheiten transparent und zeitnah zu melden. Dies beinhaltet mehrere Verweise auf das Sammeln, Teilen und Verbreiten von Informationen, einschließlich der Notwendigkeit, dem entgegenzuwirken Verbreitung von „Fehlinformationen und Desinformationen“.

Es besteht der Anschein, dass ein Teil dieses neuen Textes auf das jüngste Versäumnis Chinas (VRC/KPCh) zurückzuführen ist, rechtzeitig und vollständig über Ereignisse und Informationen im Zusammenhang mit dem ersten SARS-CoV-2-Ausbruch zu berichten. Leider war dieses Versäumnis, rechtzeitig zu informieren, kein Einzelfall. Es gibt eine lange Geschichte wiederholter, chronischer Probleme mit der transparenten nationalen Berichterstattung über Ausbrüche von Infektionskrankheiten. Mit Ausbrüchen von Infektionskrankheiten sind vielfältige nachteilige wirtschaftliche und politische Auswirkungen verbunden, und dies schafft einen starken Anreiz sowohl für lokale Politiker als auch für Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens, die Erstmeldung ungewöhnlicher Signale oder Ergebnisse von Infektionskrankheiten zu minimieren.

In der geänderten IGV wird häufig auf „wissenschaftliche Grundsätze sowie die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und andere relevante Informationen“ als Schlüsselfaktor für die Entscheidungsfindung verwiesen. Die IHR erkennt jedoch nicht die Meinungsvielfalt darüber an, was als solide und gültige „wissenschaftliche Prinzipien“ oder „wissenschaftliche Beweise“ gilt, und es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Weltgesundheitsversammlung oder die WHO anerkennen, wie leicht „wissenschaftliche Prinzipien“ und „ „wissenschaftliche Beweise“ wurden während früherer Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit manipuliert oder auf andere Weise voreingenommen, und die Wahrscheinlichkeit, dass dies weiterhin regelmäßig passieren wird, sofern keine Reformen umgesetzt werden, die die Vielfalt der Meinungen und Interpretationen respektieren sollen. Es scheint ein völliger Mangel an Selbstbewusstsein gegenüber dem grassierenden Gruppendenken zu bestehen, das die Entscheidungsfindung der WHO sowohl während der Covid-Krise als auch bei früheren besorgniserregenden Ereignissen im Bereich der öffentlichen Gesundheit chronisch charakterisiert.

Obwohl viele dieser Überarbeitungen im Allgemeinen vernünftig sind und mit guten und praktischen internationalen Normen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Einklang stehen und in einigen Fällen im Vergleich zu den Formulierungen früherer Entwürfe erhebliche Verbesserungen darstellen, ist die jüngste Geschichte des Missmanagements der WHO und die tatsächliche Verbreitung und Verstärkung von Missmanagement durch die WHO von großer Bedeutung Desinformation in Bezug auf SARS-CoV-2-Virologie, Immunologie und Pathophysiologie sowie pharmazeutische und nicht-pharmazeutische Interventionen für SARS-CoV-2 geben Anlass zu berechtigten Bedenken hinsichtlich der Interpretation und Umsetzung dieser Worte.

Darüber hinaus legt das Muster wiederholter willkürlicher, kapriziöser und wissenschaftlich nicht gerechtfertigter Entscheidungen in Bezug auf Covid und Affenpocken nahe, dass es zum jetzigen Zeitpunkt unklug ist, die Autorität des Generaldirektors oder der WHO auszuweiten. Vielmehr spricht eine ausgereiftere, durchdachtere und umsichtigere Auswertung dieser jüngsten Erfahrungen für eine Reduzierung statt einer Erweiterung der Befugnisse und für ein stärker dezentralisiertes, multilaterales Modell für die Bewältigung globaler und regionaler Risiken und Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Die Welt braucht keinen herablassenderen Autoritarismus von denjenigen, denen die internationale Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Gesundheit obliegt.

Wenn es nur um Best Practices geht, ist es eindeutig unangemessen, sich darauf zu verlassen, dass Administratoren mit einem so großen persönlichen Interesse am Ergebnis so eng in die Ausarbeitung weitreichender internationaler politischer Änderungen eingebunden sind. Dieser Überarbeitungsprozess hätte von einer unabhängigen Kommission aus erfahrenen, objektiven Experten geleitet werden müssen, die sorgfältig überprüft wurden, um potenzielle Interessenkonflikte zu minimieren.

Die voreilige Bereitschaft, ihre eigene Charta zu umgehen, indem diese Änderungen einseitig und willkürlich und äußerst kurzfristig durchgesetzt werden, wirft weitere Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit, Reife und Kompetenz der WHO, der Weltgesundheitsversammlung und des Generaldirektors auf, für Ruhe und Frieden zu sorgen. Wir brauchen eine ruhige Hand, die nach der schlecht bewältigten großen Gesundheitskatastrophe und dem globalen Trauma, die alle in den letzten vier Jahren erlebt haben, so dringend benötigt wird. 

Die Welt, ihre Bewohner, diejenigen, die medizinische Versorgung leisten, und das gesamte Weltgesundheitsunternehmen verdienen etwas Besseres.


Spezifische besorgniserregende Klauseln in der überarbeitete internationale Gesundheitsvorschriften das Folgende einschließen:

TEIL I – DEFINITIONEN, ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH, GRUNDSÄTZE UND VERANTWORTLICHE BEHÖRDEN 

 Artikel 1 Definitionen 

„Nationale IHR-Behörde“ bezeichnet die vom Vertragsstaat auf nationaler Ebene benannte oder eingerichtete Stelle, um die Umsetzung dieser Verordnungen innerhalb der Gerichtsbarkeit des Vertragsstaats zu koordinieren; 

„Nationale IGV-Kontaktstelle“ bezeichnet das von jedem Vertragsstaat benannte nationale Zentrum, das jederzeit für die Kommunikation mit den IGV-Kontaktstellen der WHO im Rahmen dieser Verordnungen zugänglich sein muss; 

„pandemischer Notfall“ bezeichnet einen öffentlichen Gesundheitsnotstand von internationaler Tragweite, der durch eine übertragbare Krankheit verursacht wird und: 

  • (i) eine weite geografische Ausbreitung auf und innerhalb mehrerer Staaten hat oder ein hohes Risiko dafür besteht; Und 
  • (ii) die Reaktionsfähigkeit der Gesundheitssysteme in diesen Staaten überschreitet oder ein hohes Risiko einer Überschreitung besteht; Und 
  • (iii) erhebliche soziale und/oder wirtschaftliche Störungen, einschließlich Störungen des internationalen Verkehrs und Handels, verursacht oder ein hohes Risiko dafür besteht; Und 
  • (iv) erfordert schnelles, gerechtes und besser koordiniertes internationales Handeln mit regierungs- und gesamtgesellschaftlichen Ansätzen. 

„Gesundheitsnotfall von internationaler Tragweite“ bezeichnet ein außergewöhnliches Ereignis, das gemäß diesen Bestimmungen wie folgt bestimmt wird:

  • (i) durch die internationale Ausbreitung von Krankheiten ein Risiko für die öffentliche Gesundheit anderer Staaten darstellenund 
  • (ii) möglicherweise eine koordinierte internationale Reaktion zu erfordern; 

„relevante Gesundheitsprodukte“ bezeichnet jene Gesundheitsprodukte, die zur Reaktion auf Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit von internationaler Tragweite, einschließlich Pandemie-Notfällen, benötigt werden. Dazu können Medikamente, Impfstoffe, Diagnostika, medizinische Geräte, Produkte zur Vektorkontrolle, persönliche Schutzausrüstung, Dekontaminationsprodukte, Hilfsmittel gehören. Gegenmittel, zell- und genbasierte Therapien und andere Gesundheitstechnologien; 

„vorübergehende Empfehlung“ bezeichnet eine unverbindliche Empfehlung der WHO gemäß Artikel 15 zur zeitlich begrenzten, risikospezifischen Anwendung als Reaktion auf eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite, um die internationale Ausbreitung zu verhindern oder einzudämmen Krankheit und minimieren Sie die Beeinträchtigung des internationalen Verkehrs; 

Artikel 2 Zweck und Geltungsbereich 

Zweck und Geltungsbereich dieser Verordnung ist es, zu verhindern, bereiten Sie sich darauf vor, Schutz vor der internationalen Ausbreitung von Krankheiten, Kontrolle und Reaktion der öffentlichen Gesundheit auf eine Art und Weise, die dem Risiko für die öffentliche Gesundheit angemessen und darauf beschränkt ist und eine unnötige Beeinträchtigung des internationalen Verkehrs und Handels vermeidet. 

Artikel 3 Grundsätze 

1. Die Umsetzung dieser Verordnungen erfolgt unter uneingeschränkter Achtung der Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten des Menschenund soll Gerechtigkeit und Solidarität fördern. 

2. Die Umsetzung dieser Verordnungen orientiert sich an der Charta der Vereinten Nationen und der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation. 

3. Die Umsetzung dieser Verordnungen orientiert sich am Ziel ihrer universellen Anwendung zum Schutz aller Menschen auf der Welt vor der internationalen Ausbreitung von Krankheiten. 

4. Staaten haben im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und den Grundsätzen des Völkerrechts das souveräne Recht, im Rahmen ihrer Gesundheitspolitik Gesetze zu erlassen und umzusetzen. DabeiSie sollten den Zweck dieser Verordnung wahren. 

Artikel 4 Zuständige Behörden 

1. Jeder Vertragsstaat benennt oder errichtet, in Übereinstimmung mit seinem nationalen Recht und Kontext, eine oder zwei Einheiten, die als nationale IHR-Behörde fungieren und eine nationale IGV-Anlaufstelle sowie die Behörden, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Umsetzung von Gesundheitsmaßnahmen gemäß dieser Verordnung zuständig sind.

Die nationale IHR-Behörde koordiniert die Umsetzung dieser Verordnungen innerhalb der Gerichtsbarkeit des Vertragsstaats. 

TEIL II – INFORMATION UND MASSNAHMEN ZUR GESUNDHEIT 

Artikel 5 Überwachung 

Jeder Vertragsstaat entwickelt, stärkt und erhält so bald wie möglich, spätestens jedoch fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Verordnungen für diesen Vertragsstaat, die Core Ressourcen zu verhindern, Ereignisse gemäß dieser Verordnung erkennen, bewerten, melden und melden, 

Die WHO sammelt durch ihre Überwachungsaktivitäten Informationen über Ereignisse und bewertet deren Potenzial, eine internationale Ausbreitung von Krankheiten und mögliche Störungen des internationalen Verkehrs zu verursachen. Informationen, die die WHO gemäß diesem Absatz erhält, werden gegebenenfalls gemäß den Artikeln 11 und 45 behandelt. 

Artikel 7 Informationsaustausch bei unerwarteten oder ungewöhnlichen Ereignissen im Bereich der öffentlichen Gesundheit 

Wenn ein Vertragsstaat Hinweise auf ein unerwartetes oder ungewöhnliches Ereignis im Bereich der öffentlichen Gesundheit in seinem Hoheitsgebiet hat, unabhängig von dessen Ursprung oder Quelle, das eine gesundheitliche Notlage von internationaler Bedeutung darstellen könnte, stellt er der WHO alle relevanten Informationen zur öffentlichen Gesundheit zur Verfügung. In einem solchen Fall gelten die Bestimmungen des Artikels 6 in vollem Umfang. 

Bei der Feststellung, ob ein Ereignis einen Gesundheitsnotstand von internationaler Tragweite darstellt, einschließlich gegebenenfalls eines pandemischen Notfalls, Der Generaldirektor prüft Folgendes: 

(a) vom Staat bereitgestellte Informationen(S) Party(n)

(b) das in Anhang 2 enthaltene Entscheidungsinstrument; 

(c) der Rat des Notfallausschusses; 

(d) wissenschaftliche Grundsätze sowie die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und andere relevante Informationen; Und 

(e) eine Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit, des Risikos einer internationalen Ausbreitung von Krankheiten und des Risikos einer Störung des internationalen Verkehrs. 

Stellt der Generaldirektor fest, dass es sich bei einem Ereignis um eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite handelt, stellt der Generaldirektor unter Berücksichtigung der in Absatz 4 aufgeführten Angelegenheiten außerdem fest, ob die gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite auch einen pandemischen Notfall darstellt. 

Artikel 13 Reaktion der öffentlichen Gesundheit, einschließlich eines gleichberechtigten Zugangs zu relevanten Gesundheitsprodukten 

Die WHO erleichtert den rechtzeitigen und gleichberechtigten Zugang der Vertragsstaaten zu relevanten Gesundheitsprodukten und arbeitet daran, Hindernisse für den rechtzeitigen und gleichberechtigten Zugang zu beseitigen nach der Bestimmung und während ein gesundheitlicher Notfall von internationaler Bedeutung, einschließlich eines pandemischen Notfalls, der auf Risiken und Bedürfnissen der öffentlichen Gesundheit beruht. Zu diesem Zweck wird der Generaldirektor: 

unterstützen die Vertragsstaaten auf deren Ersuchen hin bei der Ausweitung und geografischen Diversifizierung der Produktion relevanter Gesundheitsprodukte, gegebenenfalls durch einschlägige von der WHO koordinierte und andere Netzwerke und Mechanismen, vorbehaltlich Artikel 2 dieser Verordnungen und im Einklang mit dem einschlägigen Völkerrecht ; 

  • einem Vertragsstaat auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer solchen Anfrage zum Zweck der Erleichterung das Produktdossier zu einem bestimmten relevanten Gesundheitsprodukt mitzuteilen, das der WHO vom Hersteller zur Genehmigung vorgelegt wurde und sofern der Hersteller zugestimmt hat regulatorische Bewertung und Genehmigung durch den Vertragsstaat; Und 
  • unterstützen die Vertragsstaaten auf deren Ersuchen und gegebenenfalls über relevante, von der WHO koordinierte und andere Netzwerke und Mechanismen gemäß Unterabsatz 8 Buchstabe c dieses Artikels, um Forschung und Entwicklung zu fördern und die lokale Produktion von Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit zu stärken relevante Gesundheitsprodukte und erleichtern andere Maßnahmen, die für die vollständige Umsetzung dieser Bestimmung relevant sind. 

Gemäß Absatz 5 dieses Artikels und Absatz 1 von Artikel 44 dieser Verordnung und auf Ersuchen anderer Vertragsstaaten oder der WHO verpflichten sich die Vertragsstaaten, vorbehaltlich des geltenden Rechts und der verfügbaren Ressourcen zusammenzuarbeiten, einander zu unterstützen und zu unterstützen Unterstützung der von der WHO koordinierten Reaktionsmaßnahmen, unter anderem durch: 

  • Zusammenarbeit mit und Ermutigung relevanter Interessengruppen, die in ihren jeweiligen Rechtsgebieten tätig sind, um einen gleichberechtigten Zugang zu relevanten Gesundheitsprodukten zu erleichtern, um auf einen Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit von internationaler Tragweite, einschließlich eines Pandemie-Notstands, zu reagieren; Und 
  • Gegebenenfalls Bereitstellung relevanter Bedingungen ihrer Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen für relevante Gesundheitsprodukte im Zusammenhang mit der Förderung eines gleichberechtigten Zugangs zu solchen Produkten während einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit von internationaler Tragweite, einschließlich einer Pandemie-Notlage. 

TEIL III – EMPFEHLUNGEN 

Artikel 15 Vorläufige Empfehlungen 

Wenn gemäß Artikel 12 festgestellt wurde, dass ein gesundheitlicher Notfall von internationaler Tragweite vorliegt, einschließlich eines pandemischen Notfalls, eintritt, gibt der Generaldirektor gemäß dem in Artikel 49 festgelegten Verfahren vorübergehende Empfehlungen ab. Solche vorübergehenden Empfehlungen können gegebenenfalls geändert oder verlängert werden, auch nachdem festgestellt wurde, dass es sich um einen Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit von internationaler Tragweite handelt, einschließlich eines pandemischen Notfalls, abgelaufen ist; zu diesem Zeitpunkt können bei Bedarf weitere vorübergehende Empfehlungen ausgesprochen werden, um ein Wiederauftreten zu verhindern oder unverzüglich zu erkennen.

Vorübergehende Empfehlungen können vom Staat umzusetzende Gesundheitsmaßnahmen umfassen(S) Party(n) sich in einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite befinden, einschließlich eines pandemischen Notfalls, oder von anderen Vertragsstaaten in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel und Güter, einschließlich relevanter Gesundheitsprodukte, und/oder Postpakete, um die internationale Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder zu reduzieren und unnötige Störungen des internationalen Verkehrs zu vermeiden. 

Wenn der Generaldirektor den Vertragsstaaten die Herausgabe, Änderung oder Erweiterung vorübergehender Empfehlungen mitteilt, sollte er verfügbare Informationen über alle von der WHO koordinierten Mechanismen für den Zugang zu und die Zuteilung relevanter Gesundheitsprodukte sowie über alle anderen Mechanismen bereitstellen andere Allokations- und Verteilungsmechanismen und Netzwerke. 

Vorläufige Empfehlungen können gemäß dem in Artikel 49 festgelegten Verfahren jederzeit gekündigt werden und erlöschen automatisch drei Monate nach ihrer Veröffentlichung. Sie können um weitere Zeiträume von bis zu drei Monaten geändert oder verlängert werden. Vorübergehende Empfehlungen dürfen nicht über die zweite Weltgesundheitsversammlung hinaus fortbestehen, nachdem der Gesundheitsnotstand von internationaler Tragweite festgestellt wurde, einschließlich eines pandemischen Notfalls, worauf sie sich beziehen. 

Artikel 16 Ständige Empfehlungen 

Wenn der Generaldirektor den Vertragsstaaten die Herausgabe, Änderung oder Erweiterung ständiger Empfehlungen mitteilt, sollte er verfügbare Informationen über alle von der WHO koordinierten Mechanismen für den Zugang zu und die Zuteilung relevanter Gesundheitsprodukte sowie über alle anderen Mechanismen bereitstellen Allokations- und Verteilungsmechanismen und Netzwerke. 

Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete 

Empfehlungen der WHO an Vertragsstaaten in Bezug auf Personen können die folgenden Ratschläge umfassen: 

  • Es werden keine spezifischen Gesundheitsmaßnahmen empfohlen. 
  • Überprüfen Sie den Reiseverlauf in den betroffenen Gebieten. 
  • Überprüfung des Nachweises der ärztlichen Untersuchung und etwaiger Laboranalysen; 
  • ärztliche Untersuchungen verlangen; 
  • Überprüfung des Impfnachweises oder einer anderen Prophylaxe; 
  • eine Impfung oder andere Prophylaxe benötigen; 
  • verdächtige Personen unter Beobachtung der öffentlichen Gesundheit stellen; 
  • Quarantäne- oder andere Gesundheitsmaßnahmen für verdächtige Personen durchführen; 
  • gegebenenfalls Isolierung und Behandlung betroffener Personen durchführen; 
  • Nachverfolgung von Kontakten verdächtiger oder betroffener Personen durchführen; 
  • Verdächtigen und Betroffenen die Einreise verweigern; 
  • Nicht betroffenen Personen die Einreise in die betroffenen Gebiete verweigern; 
  • Einführung von Ausgangskontrollen und/oder Beschränkungen für Personen aus betroffenen Gebieten. 

Empfehlungen der WHO an die Vertragsstaaten berücksichtigen gegebenenfalls die Notwendigkeit: 

(a) Erleichterung internationaler Reisen, insbesondere von Gesundheits- und Pflegepersonal sowie Personen in lebensbedrohlichen oder humanitären Situationen. Diese Bestimmung gilt unbeschadet des Artikels 23 dieser Verordnung; Und 

(b) Aufrechterhaltung internationaler Lieferketten, auch für relevante Gesundheitsprodukte und Lebensmittellieferungen. 

TEIL V – MASSNAHMEN ZUR ÖFFENTLICHEN GESUNDHEIT 

Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen 

Artikel 23 Gesundheitsmassnahmen bei Ankunft und Abreise 

Auf der Grundlage von Beweisen für ein Risiko für die öffentliche Gesundheit, die durch die in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehenen Maßnahmen oder auf andere Weise erlangt wurden, können die Vertragsstaaten im Einklang mit diesen Verordnungen zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen ergreifen, insbesondere in Bezug auf einen Verdächtigen oder betroffenen Reisenden im Einzelfall die am wenigsten einschneidende und invasive medizinische Untersuchung, mit der das Ziel der öffentlichen Gesundheit, die internationale Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern, erreicht werden kann. 

Keine ärztliche Untersuchung, Impfung, Prophylaxe oder Gesundheitsmaßnahme im Rahmen dieser Verordnung darf an Reisenden ohne ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung nach Aufklärung oder die ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten durchgeführt werden, außer wie in Artikel 2 Absatz 31 vorgesehen und in Übereinstimmung mit dem Gesetz und internationale Verpflichtungen des Vertragsstaats. 

Reisende, die gemäß dieser Verordnung geimpft werden oder denen eine Prophylaxe angeboten werden soll, oder ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten werden über alle Risiken informiert, die mit der Impfung oder Nichtimpfung sowie mit der Anwendung oder Nichtanwendung einer Prophylaxe verbunden sindim Einklang mit dem Recht und den internationalen Verpflichtungen des Vertragsstaats. Die Vertragsstaaten informieren Ärzte über diese Anforderungen im Einklang mit dem Recht des Vertragsstaats. 

Jegliche medizinische Untersuchung, medizinischer Eingriff, Impfung oder andere Prophylaxe, die das Risiko einer Krankheitsübertragung birgt, darf nur in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen oder internationalen Sicherheitsrichtlinien und -standards an einem Reisenden durchgeführt oder verabreicht werden, um ein solches Risiko zu minimieren.

Kapitel III – Besondere Bestimmungen für Reisende 

Artikel 31 Gesundheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einreise von Reisenden 

Eine invasive medizinische Untersuchung, Impfung oder andere Prophylaxe darf nicht als Bedingung für die Einreise eines Reisenden in das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats verlangt werden, mit der Ausnahme, dass diese Verordnung vorbehaltlich der Artikel 32, 42 und 45 die Vertragsstaaten nicht davon ausschließt, eine medizinische Versorgung zu verlangen Untersuchung, Impfung oder sonstige Prophylaxe bzw. Nachweis einer Impfung oder sonstigen Prophylaxe: 

  • wenn dies zur Feststellung erforderlich ist, ob eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht; 
  • als Einreisevoraussetzung für alle Reisenden, die einen vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt suchen; 
  • als Einreisevoraussetzung für alle Reisenden gemäß Artikel 43 oder den Anhängen 6 und 7; oder 
  • die gemäß Artikel 23 durchgeführt werden kann. 

2. Wenn ein Reisender, für den ein Vertragsstaat gemäß Absatz 1 dieses Artikels eine ärztliche Untersuchung, Impfung oder andere Prophylaxe verlangen kann, einer solchen Maßnahme nicht zustimmt oder die Bereitstellung der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Informationen oder Dokumente verweigert ) des Artikels 23 kann der betreffende Vertragsstaat vorbehaltlich der Artikel 32, 42 und 45 diesem Reisenden die Einreise verweigern. Liegen Hinweise auf ein drohendes Risiko für die öffentliche Gesundheit vor, kann der Vertragsstaat im Einklang mit seinem nationalen Recht und in dem zur Beherrschung eines solchen Risikos erforderlichen Umfang den Reisenden dazu verpflichten, sich einer Reise zu unterziehen, oder den Reisenden gemäß Artikel 3 Absatz 23 darüber zu informieren , zu durchlaufen: 

  • die am wenigsten invasive und einschneidende medizinische Untersuchung, die das Ziel der öffentlichen Gesundheit erreichen würde; 
  • Impfung oder andere Prophylaxe; oder 
  • Zusätzliche etablierte Gesundheitsmaßnahmen, die die Ausbreitung von Krankheiten verhindern oder kontrollieren, einschließlich Isolierung, Quarantäne oder Unterstellung des Reisenden unter öffentliche Gesundheitsüberwachung. 

TEIL VI – GESUNDHEITSDOKUMENTE 

Artikel 35 Allgemeine Regel 

Im internationalen Verkehr sind keine Gesundheitsdokumente erforderlich, mit Ausnahme derjenigen, die in dieser Verordnung oder in den Empfehlungen der WHO vorgesehen sind. Allerdings gilt dieser Artikel nicht für Reisende, die einen vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt anstreben, und gilt auch nicht für Dokumentenanforderungen in Bezug auf der öffentliche Gesundheitsstatus von Waren oder Fracht im internationalen Handel gemäß geltenden internationalen Abkommen. Die zuständige Behörde kann von Reisenden das Ausfüllen von Kontaktinformationsformularen und Fragebögen zur Gesundheit von Reisenden verlangen, sofern diese die in Artikel 23 genannten Anforderungen erfüllen. 

Gesundheitsdokumente gemäß dieser Verordnung können in nicht-digitalem oder digitalem Format ausgestellt werden, vorbehaltlich der Verpflichtungen eines Vertragsstaats hinsichtlich des Formats dieser Dokumente, die sich aus anderen internationalen Abkommen ergeben. 

Unabhängig vom Format, in dem Gesundheitsdokumente gemäß dieser Verordnung ausgestellt wurden, müssen diese Gesundheitsdokumente den in den Artikeln 36 bis 39 genannten Anhängen entsprechen und ihre Echtheit muss feststellbar sein. 

Die WHO entwickelt und aktualisiert bei Bedarf technische Leitlinien, einschließlich Spezifikationen oder Standards im Zusammenhang mit der Ausstellung und Feststellung der Echtheit von Gesundheitsdokumenten, sowohl im digitalen als auch im nicht-digitalen Format. Solche Spezifikationen oder Standards müssen im Einklang mit Artikel 45 bezüglich der Behandlung personenbezogener Daten stehen. 

TEIL VIII – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 

Artikel 43 Zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen 

Bei der Entscheidung darüber, ob die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Gesundheitsmaßnahmen oder zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen gemäß Artikel 2 Absatz 23, Artikel 1 Absatz 27, Artikel 2 Absatz 28 und Artikel 2 Absatz 31 Buchstabe c durchzuführen sind, entscheiden die Vertragsstaaten stützen ihre Entscheidungen auf Folgendes: 

  • wissenschaftliche Grundsätze; 
  • verfügbare wissenschaftliche Beweise für ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder, wenn diese Beweise nicht ausreichen, die verfügbaren Informationenunter anderem von der WHO und anderen relevanten zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Gremien; Und 
  • alle verfügbaren spezifischen Leitlinien oder Ratschläge der WHO. 

Ein Vertragsstaat, der zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen gemäß Absatz 1 dieses Artikels umsetzt, die den internationalen Verkehr erheblich beeinträchtigen, legt der WHO die Gründe für die öffentliche Gesundheit und relevante wissenschaftliche Informationen dafür vor. Die WHO gibt diese Informationen an andere Vertragsstaaten weiter und tauscht Informationen über die durchgeführten Gesundheitsmaßnahmen aus. Für die Zwecke dieses Artikels bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung im Allgemeinen die Verweigerung der Einreise oder Ausreise von internationalen Reisenden, Gepäck, Fracht, Containern, Beförderungsmitteln, Gütern und dergleichen oder deren Verspätung für mehr als 24 Stunden. 

Artikel 44 Zusammenarbeit undUnterstützung und Finanzierung 

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, im Rahmen des Möglichen zusammenzuarbeiten bei: 

  • die Erkennung und Bewertung von, Bereitschaft für, und Reaktion auf Ereignisse gemäß diesen Bestimmungen; 
  • die Bereitstellung oder Erleichterung technischer Zusammenarbeit und logistischer Unterstützung, insbesondere bei der Entwicklung, Stärkung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit Core Kapazitäten erforderlich unter Anhang 1 von diese Bestimmungen;
  • die Mobilisierung finanzieller Ressourcen, auch über relevante Quellen und Finanzierungsmechanismen um die Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus dieser Verordnung zu erleichtern insbesondere um auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer einzugehen

Die Vertragsstaaten behalten vorbehaltlich des anwendbaren Rechts und der verfügbaren Ressourcen die inländische Finanzierung bei oder erhöhen diese bei Bedarf und arbeiten zusammen, gegebenenfalls auch durch internationale Zusammenarbeit und Hilfe, um eine nachhaltige Finanzierung zur Unterstützung der Umsetzung dieser Verordnungen zu stärken. 

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, im Rahmen des Möglichen zusammenzuarbeiten, um: 

  • Förderung der Governance und Betriebsmodelle bestehender Finanzierungseinheiten und Finanzierungsmechanismen, damit diese regional repräsentativ sind und auf die Bedürfnisse und nationalen Prioritäten der Entwicklungsländer bei der Umsetzung dieser Verordnungen eingehen; 
  • Ermittlung und Ermöglichung des Zugangs zu Finanzmitteln, auch über den gemäß Artikel 44bis eingerichteten Koordinierungsfinanzmechanismus, die erforderlich sind, um den Bedürfnissen und Prioritäten der Entwicklungsländer gerecht gerecht zu werden, einschließlich der Entwicklung, Stärkung und Aufrechterhaltung von Kernkapazitäten. 

Artikel 44bis – Koordinierender Finanzmechanismus 

Zur Unterstützung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Ziele soll der Mechanismus: 

  • relevante Bedarfs- und Finanzierungslückenanalysen nutzen oder durchführen; 
  • Förderung der Harmonisierung, Kohärenz und Koordinierung bestehender Finanzierungsinstrumente; 
  • alle Finanzierungsquellen identifizieren, die für die Umsetzungsunterstützung zur Verfügung stehen, und diese Informationen den Vertragsstaaten zur Verfügung stellen; 
  • den Vertragsstaaten auf Anfrage Beratung und Unterstützung bei der Ermittlung und Beantragung finanzieller Ressourcen zur Stärkung der Kernkapazitäten, einschließlich derjenigen, die für Pandemie-Notfälle relevant sind, bereitzustellen; 
  • Nutzung freiwilliger Geldbeiträge für Organisationen und andere Einrichtungen, die Vertragsstaaten dabei unterstützen, ihre Kernkapazitäten, einschließlich derjenigen, die für Pandemie-Notfälle relevant sind, zu entwickeln, zu stärken und aufrechtzuerhalten. 

Artikel 45 Behandlung personenbezogener Daten 

Gesundheitsinformationen, die ein Vertragsstaat gemäß dieser Verordnung von einem anderen Vertragsstaat oder von der WHO erfasst oder erhält und die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, sind vertraulich zu behandeln und anonym zu verarbeitenwie es das nationale Recht vorschreibt. 

Ungeachtet des Absatzes 1 können die Vertragsstaaten Verfahren und Offenlegen und verarbeiten Sie personenbezogene Daten, wenn dies für die Zwecke der Bewertung und Bewältigung eines Risikos für die öffentliche Gesundheit unerlässlich ist. Die Vertragsstaaten müssen jedoch im Einklang mit dem nationalen Recht und der WHO sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten: 

  • fair und rechtmäßig verarbeitet und nicht in einer Weise weiterverarbeitet, die mit diesem Zweck unvereinbar ist; 
  • im Hinblick auf diesen Zweck angemessen, relevant und nicht übertrieben; 
  • genau und, wo nötig, auf dem neuesten Stand gehalten werden; Es müssen alle angemessenen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass unrichtige oder unvollständige Daten gelöscht oder berichtigt werden. Und 
  • nicht länger als nötig aufbewahrt werden.

Auf Anfrage stellt die WHO einer Person, soweit möglich, ihre in diesem Artikel genannten personenbezogenen Daten ohne unangemessene Verzögerung oder Kosten in verständlicher Form zur Verfügung und ermöglicht erforderlichenfalls eine Korrektur. 

ANHANG 1: KERNKAPAZITÄTEN 

Die Vertragsstaaten nutzen bestehende nationale Strukturen und Ressourcen, um ihre Kernkapazität zu erreichenies Anforderungen gemäß dieser Verordnung, einschließlich im Hinblick auf: 

  • ihr Vorbeugung Überwachung, Berichterstattung, Benachrichtigung, Überprüfung, Bereitschaft, Reaktions- und Kooperationsaktivitäten; Und 
  • ihre Aktivitäten in Bezug auf bestimmte Flughäfen, Häfen und Landübergänge. 

A. ANFORDERUNGEN AN DIE KERNKAPAZITÄTEN FÜR PRÄVENTION, ÜBERWACHUNG, VORBEREITUNG UND REAKTION 

Auf lokaler Gemeindeebene und/oder primärer Ebene der öffentlichen Gesundheitsmaßnahmen (im Folgenden die „lokale Ebene“) entwickelt, stärkt und erhält jeder Vertragsstaat diesehe Core Kapazitäten: 

um in allen Gebieten des Hoheitsgebiets des Vertragsstaats Ereignisse zu erkennen, bei denen es zu Krankheiten oder Todesfällen kommt, die über dem erwarteten Ausmaß für die jeweilige Zeit und den jeweiligen Ort liegen; Und 

alle verfügbaren wesentlichen Informationen unverzüglich an die entsprechende Ebene der Gesundheitsversorgung zu melden. Auf Gemeindeebene erfolgt die Meldung an örtliche Gesundheitseinrichtungen oder das zuständige Gesundheitspersonal. Auf der primären Reaktionsebene im Bereich der öffentlichen Gesundheit erfolgt die Berichterstattung je nach Organisationsstruktur an die mittlere oder nationale Reaktionsebene. Für die Zwecke dieses Anhangs umfassen die wesentlichen Informationen Folgendes: klinische Beschreibungen, Laborergebnisse, Quellen und Art des Risikos, Anzahl der Fälle und Todesfälle beim Menschen, Bedingungen, die die Ausbreitung der Krankheit beeinflussen, und die eingesetzten Gesundheitsmaßnahmen; Und 

  • zu Bereiten Sie sich auf die Umsetzung vor und implementieren sofort, Sofortige vorläufige Bekämpfungsmaßnahmen.
  • Vorbereitung auf die Bereitstellung und Erleichterung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten, die für die Reaktion auf Risiken und Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit erforderlich sind; Und
  • Einbeziehung relevanter Interessengruppen, einschließlich Gemeinden, in die Vorbereitung auf und die Reaktion auf Risiken und Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit. 

Auf den mittleren Reaktionsstufen der öffentlichen Gesundheit (im Folgenden die „mittlere Ebene“), sofern anwendbar, entwickelt, stärkt und erhält jeder Vertragsstaat diesehe Core Kapazitäten: 

Auf den mittleren Reaktionsstufen der öffentlichen Gesundheit (im Folgenden die „mittlere Ebene“), sofern zutreffend1, entwickelt, stärkt und erhält jeder Vertragsstaat Tthe Core Kapazitäten: 

(a) um den Status gemeldeter Ereignisse zu bestätigen und zusätzliche Kontrollmaßnahmen zu unterstützen oder umzusetzen; Und 

(b) gemeldete Ereignisse unverzüglich zu bewerten und bei Dringlichkeit alle wesentlichen Informationen an die nationale Ebene zu melden. Für die Zwecke dieses Anhangs umfassen die Kriterien für dringende Ereignisse schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und/oder ungewöhnliche oder unerwartete Ereignisse mit hohem Ausbreitungspotenzial.eschriebenen Art und Weise; und 

Koordinierung mit und Unterstützung der lokalen Ebene bei der Prävention, Vorbereitung und Reaktion auf Risiken und Ereignisse für die öffentliche Gesundheit, einschließlich in Bezug auf: 

  • Überwachung; 
  • Untersuchungen vor Ort; 
  • Labor Diagnostik, einschließlich Überweisung von Proben; 
  • Implementierung von Kontrollmaßnahmen; 
  • Zugang zu Gesundheitsdiensten und Gesundheitsprodukten, die für die Reaktion benötigt werden; 
  • Risikokommunikation, einschließlich der Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformationen
  • logistische Hilfe (z. B. Ausrüstung, medizinische und andere relevante Lieferungen und Transport).

Auf nationaler Ebene Jeder Vertragsstaat soll diese entwickeln, stärken und aufrechterhaltenhe Core Kapazitäten: 

  • alle Meldungen über dringende Ereignisse innerhalb von 48 Stunden zu bewerten; Und 
  • die WHO unverzüglich über die nationale IHR-Anlaufstelle zu benachrichtigen, wenn die Bewertung ergibt, dass das Ereignis gemäß Artikel 1 Absatz 6 und Anhang 2 meldepflichtig ist, und die WHO gemäß Artikel 7 und Artikel 2 Absatz 9 zu informieren. 

Öffentliches Gesundheitswesen Prävention, Vorbereitung und Antwort

Jeder Vertragsstaat soll diese entwickeln, stärken und aufrechterhaltenhe Core Kapazitäten für den

  • schnell bestimmenIng. rasch die erforderlichen Kontrollmaßnahmen ergreifen, um eine Ausbreitung im In- und Ausland zu verhindern; 
  • Überwachung; 
  • Bereitstellen Fachpersonal, 
  • Laboranalyse von Proben (im Inland oder durch Kooperationszentren) und
  • logistische Hilfe (z. B. Ausrüstung, medizinische und andere relevante Lieferungen und Transport); 
  • VorsehenIng. Bei Bedarf Unterstützung vor Ort zur Ergänzung örtlicher Untersuchungen; 
  • Entwicklung und/oder Verbreitung von Leitlinien für das klinische Fallmanagement sowie die Prävention und Kontrolle von Infektionen; 
  • Zugang zu Gesundheitsdiensten und Gesundheitsprodukten, die für die Reaktion benötigt werden; 
  • Risikokommunikation, einschließlich der Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation; 
  • VorsehenIng. eine direkte operative Verbindung mit hochrangigen Gesundheits- und anderen Beamten, um Eindämmungs- und Kontrollmaßnahmen schnell zu genehmigen und umzusetzen; 
  • VorsehenIng. direkte Verbindung mit anderen relevanten Ministerien; 
  • VorsehenIng., durch die effizientesten verfügbaren Kommunikationsmittel Verbindungen zu Krankenhäusern, Kliniken, Flughäfen, Häfen, Landübergängen, Labors und anderen wichtigen Betriebsbereichen für die Verbreitung von Informationen und Empfehlungen der WHO über Ereignisse im eigenen Hoheitsgebiet des Vertragsstaats und in den Gebieten anderer Vertragsstaaten; 
  • etablierenIng., operatIng. und pflegenIng. ein nationaler Notfallplan für die öffentliche Gesundheit, einschließlich der Bildung multidisziplinärer/multisektoraler Teams zur Reaktion auf Ereignisse, die einen Notfall von internationaler Tragweite im Bereich der öffentlichen Gesundheit darstellen könnten; 

ANHANG 2: ENTSCHEIDUNGSINSTRUMENT FÜR DIE BEWERTUNG UND BENACHRICHTIGUNG VON EREIGNISSEN, DIE EINEN GESUNDHEITLICHEN NOTFALL VON INTERNATIONALER BEDEUTUNG DARSTELLEN KÖNNEN 

Wiederveröffentlicht von der Autorin Substack



Veröffentlicht unter a Creative Commons Namensnennung 4.0 Internationale Lizenz
Für Nachdrucke setzen Sie bitte den kanonischen Link wieder auf das Original zurück Brownstone-Institut Artikel und Autor.

Autor

  • Robert W. Malone

    Robert W. Malone ist Arzt und Biochemiker. Seine Arbeitsschwerpunkte sind mRNA-Technologie, Pharmazeutika und Forschung zur Wiederverwendung von Arzneimitteln.

    Alle Beiträge

Spenden Sie heute

Ihre finanzielle Unterstützung des Brownstone Institute kommt der Unterstützung von Schriftstellern, Anwälten, Wissenschaftlern, Ökonomen und anderen mutigen Menschen zugute, die während der Umwälzungen unserer Zeit beruflich entlassen und vertrieben wurden. Sie können durch ihre fortlaufende Arbeit dazu beitragen, die Wahrheit ans Licht zu bringen.

Kostenloser Download: So können Sie 2 Billionen Dollar einsparen

Melden Sie sich für den Newsletter des Brownstone Journal an und erhalten Sie das neue Buch von David Stockman.

Kostenloser Download: So können Sie 2 Billionen Dollar einsparen

Melden Sie sich für den Newsletter des Brownstone Journal an und erhalten Sie das neue Buch von David Stockman.